Mit Bescheid vom 14.06.2017 hat die Telekom-Control-Kommission den Antrag der MTEL Austria GmbH gemäß Art 6c Abs 2 Roaming-VO auf Erhebung eines Aufschlages zum inländischen Endkundenpreis für alle ihre bestehenden und zukünftigen Tarife in Höhe von
EUR 0,0384 pro Minute für abgehende Anrufe (inklusive Umsatzsteuer)
EUR 0,012 pro SMS (inklusive Umsatzsteuer)
EUR 0,0092 pro MB (inklusive Umsatzsteuer)
befristet vom 15.6.2017 bis zum 14.6.2018 genehmigt, um die Tragfähigkeit des inländischen Endkundenmodelles sicherzustellen („Sustainability clause“).
Der Bescheid steht hier zum Download bereit.
F 5/22-85 und F 5/22-86 - Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
F 5/22-101 - Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
D 8/13 - Liwest Kabelmedien GmbH
RDVF 10/24-25 – verschiedene Anträge betreffend ein Mitbenutzungsrecht iSd § 61 TKG 2021 und eine Mindestinformations-Bekanntgabe im Sinne des § 71 Abs 3 TKG 2021