Mit Bescheid vom 24.07.2017 hat die Telekom-Control-Kommission den Antrag der Vectone Mobile (Austria) Limited gemäß Art 6c Abs 2 Roaming-VO auf Erhebung eines Aufschlages zum inländischen Endkundenpreis, um die Tragfähigkeit des inländischen Endkundenmodelles sicherzustellen („Sustainability clause“), mangels Vorliegen einer mindestens 3 %-igen negativen Marge im Endkundenroaminggeschäft, abgewiesen.
Der Bescheid steht hier zum Download bereit.
Abweisung eines Antrags auf Zuerkennung der Parteistellung sowie Zurückweisung eines Antrags auf Untersagung eines Mobilfunkstandortes
Einräumung eines Leitungsrechts für die Verlegung einer ca. 300 m langen Verrohrung
F 3/25 − Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
Leitungsrecht für LWL-Verrohrung unter einer Privatstraße