Mit Bescheid vom 24.07.2017 hat die Telekom-Control-Kommission den Antrag der Vectone Mobile (Austria) Limited gemäß Art 6c Abs 2 Roaming-VO auf Erhebung eines Aufschlages zum inländischen Endkundenpreis, um die Tragfähigkeit des inländischen Endkundenmodelles sicherzustellen („Sustainability clause“), mangels Vorliegen einer mindestens 3 %-igen negativen Marge im Endkundenroaminggeschäft, abgewiesen.
Der Bescheid steht hier zum Download bereit.
F 5/22-85 und F 5/22-86 - Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
F 5/22-101 - Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
D 8/13 - Liwest Kabelmedien GmbH
RDVF 10/24-25 – verschiedene Anträge betreffend ein Mitbenutzungsrecht iSd § 61 TKG 2021 und eine Mindestinformations-Bekanntgabe im Sinne des § 71 Abs 3 TKG 2021