Mit Bescheid vom 31. Juli 2017 hat die Telekom-Control-Kommission T-Mobile Austria GmbH die Einhebung eines Aufschlags für die Möglichkeit, Datenroamingdienste zu nutzen, untersagt. T-Mobile verrechnet – entgegen Art 6a Roaming-Verordnung – bei den Telering-Tarifen „Passt! Pur Mini EU“, „Passt! Pur Maxi EU“, „Passt! Plus Mini EU“ und „Passt! Plus Maxi EU“ im Vergleich zu Tarifen mit denselben Tarifmerkmalen (Minuten, SMS, Daten), bei welchen jedoch kein Datenroaming möglich ist, für Datenroaming ein zusätzliches Entgelt.
F 5/22-85 und F 5/22-86 - Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
F 5/22-101 - Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
D 8/13 - Liwest Kabelmedien GmbH
RDVF 10/24-25 – verschiedene Anträge betreffend ein Mitbenutzungsrecht iSd § 61 TKG 2021 und eine Mindestinformations-Bekanntgabe im Sinne des § 71 Abs 3 TKG 2021