Mit Bescheid vom 31. Juli 2017 hat die Telekom-Control-Kommission T-Mobile Austria GmbH die Einhebung eines Aufschlags für die Möglichkeit, Datenroamingdienste zu nutzen, untersagt. T-Mobile verrechnet – entgegen Art 6a Roaming-Verordnung – bei den Telering-Tarifen „Passt! Pur Mini EU“, „Passt! Pur Maxi EU“, „Passt! Plus Mini EU“ und „Passt! Plus Maxi EU“ im Vergleich zu Tarifen mit denselben Tarifmerkmalen (Minuten, SMS, Daten), bei welchen jedoch kein Datenroaming möglich ist, für Datenroaming ein zusätzliches Entgelt.
Abweisung nutzungsrechtlicher Feststellungsanträge (§ 58 TKG 2021) sowie eines Antrags auf Zuspruch von Kostenersatz
Zurück- und Abweisung eines Leitungsrechtsantrags
Zurück- und Abweisung eines Leitungsrechtsantrags
Zurückweisung eines Leitungsrechtsantrags