Mit Bescheid vom 31. Juli 2017 hat die Telekom-Control-Kommission T-Mobile Austria GmbH die Einhebung eines Aufschlags für die Möglichkeit, Datenroamingdienste zu nutzen, untersagt. T-Mobile verrechnet – entgegen Art 6a Roaming-Verordnung – bei den Telering-Tarifen „Passt! Pur Mini EU“, „Passt! Pur Maxi EU“, „Passt! Plus Mini EU“ und „Passt! Plus Maxi EU“ im Vergleich zu Tarifen mit denselben Tarifmerkmalen (Minuten, SMS, Daten), bei welchen jedoch kein Datenroaming möglich ist, für Datenroaming ein zusätzliches Entgelt.
D 9/17 – Leitungsrecht an einer Wohnungseigentumsliegenschaft zur Verlegung eines LWL-Rohres
RDVF 21/24-39 – Leitungsrecht zur Verlegung eines ca. 1 km langen Rohrverbands auf Bundesstraßengrundstücken
F 4/23 − Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
RDVF 11/24-62 – Abweisung eines mitbenutzungsrechtlichen Antrags hinsichtlich einer längeren Rohr- und Glasfaserverbindung