• Bereich
    TKK
  • Datum
    31.07.2017
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Partei(en)
    T-Mobile Austria GmbH
  • GZ
    R 1/17

R 1/17 - T-Mobile Austria GmbH

Mit Bescheid vom 31. Juli 2017 hat die Telekom-Control-Kommission T-Mobile Austria GmbH die Einhebung eines Aufschlags für die Möglichkeit, Datenroamingdienste zu nutzen, untersagt. T-Mobile verrechnet – entgegen Art 6a Roaming-Verordnung – bei den Telering-Tarifen „Passt! Pur Mini EU“, „Passt! Pur Maxi EU“, „Passt! Plus Mini EU“ und „Passt! Plus Maxi EU“ im Vergleich zu Tarifen mit denselben Tarifmerkmalen (Minuten, SMS, Daten), bei welchen jedoch kein Datenroaming möglich ist, für Datenroaming ein zusätzliches Entgelt.

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