Es wurde mit Bescheid festgestellt, dass für die eigenbetriebenen Post-Geschäftsstellen
die Schließungsvoraussetzungen vorliegen. Die Schließung wurde daher nicht untersagt und das Verfahren eingestellt.
PF_1_23_Bescheid_-_Einstellung_des_Verfahrens_sechs_PGSt.pdf (pdf, 238,7 KB)