• Bereich
    RTR-GmbH
  • Datum
    26.07.2022
  • Kategorie
    Leitungs- und Mitbenutzungsrechte
  • GZ
    RDST 1/22

RDST 1/22 - Standortrecht  (26.07.2022)

Die RTR hat mit Bescheid vom 26. Juli 2022 über Antrag gemäß § 59 TKG 2021 eine Anordnung betreffend ein Standortrecht für einen bestehenden Mobilfunkstandort in Innsbruck erlassen. Das derzeit noch bestehende Vertragsverhältnis wurde per Ende Februar 2023 aufgekündigt. Die Anordnung gilt für die Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist, dh ab dem 01.03.2023. 

Gegen den Bescheid wurde fristgerecht Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Der Bescheid steht unten zum Download bereit.