Im vorliegenden Entwurf einer Novelle der Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009 (KEM-V 2009) wird eine neue Bestimmung betreffend die Sicherstellung der Authentizität von alphanumerischen Absenderkennungen bei Nachrichtendiensten geschaffen. Damit soll sichergestellt werden, dass die alphanumerische Absenderkennung tatsächlich von dem Unternehmen stammt, das als Absender angezeigt wird.
Stellungnahmen können bis zum 20. Februar 2026 an die Mailadresse konsultationen@rtr.at übermittelt werden.
Weiterführende Informationen sind auf unserer Website abrufbar.
Folgende Publikationen wurden in den letzten Wochen auf der Website der RTR veröffentlicht:
| RTR Telekom Monitor Q2/2025 | https://www.rtr.at/telekom-monitor-q22025 |
| RTR Post Monitor Q2/2025 | https://www.rtr.at/post-monitor-q22025 |
| Wahrnehmungsbericht 2024 | https://www.rtr.at/TKP/aktuelles/publikationen/publikationen/wahrnehmungsbericht-2024.de.html |