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  • Newsletter
    02/2026
  • Datum
    07.07.2026

Öffentliche Konsultation: Novelle der Kommunikations-Erhebungs-Verordnung – KEV 2022 

Die Kommunikations-Erhebungs-Verordnung ist die gesetzliche Basis für die RTR, statistische Erhebungen im Bereich der elektronischen Kommunikation durchführen zu dürfen. Die quartalsmäßig bei den Betreibern erhobenen Daten fließen beispielsweise in die RTR Monitore ein, werden in regelmäßigen Abständen auf der Website der RTR veröffentlicht und so der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Die bislang von der RTR gesammelten Erfahrungen mit der KEV 2022 zeigen ein durchaus positives Bild; zugleich hat sich in einzelnen Bereichen Anpassungsbedarf ergeben, der auch eine gewisse Reduktion der Datenlieferung umfasst. Ziel der nun vorgeschlagenen Novellierung ist es, die Verordnung an aktuelle Erfordernisse der Markt- und Wettbewerbsbeobachtung sowie an nationale und internationale Berichtspflichten anzupassen.

Inhaltlich sieht der Novellenentwurf zwei wesentliche Änderungen vor:

  • Im Bereich der öffentlichen Mobilfunkdienste ist angedacht, die Anzahl der Basisstationen als zusätzliches Merkmal in die Jahresstatistik aufzunehmen. Dabei sollen sowohl die Gesamtzahl der Basisstationen über alle Technologien hinweg als auch differenzierte Angaben zu 5G-Basisstationen, 5G-SA-fähigen Basisstationen sowie zu 5G-Basisstationen in bestimmten Frequenzbändern erhoben werden. Diese Erweiterung dient einer verbesserten Beobachtung des 5G-Ausbaus sowie der Erfüllung europäischer Datenlieferungsverpflichtungen, etwa im Zusammenhang mit dem European 5G Observatory und den Zielen der Digitalen Dekade.
  • Im Bereich der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen zu Mitarbeitern und Investitionen ist eine Reduktion der Datenlieferung geplant. Künftig sollen Daten zu Investitionen nur mehr jährlich erhoben werden. Darüber hinaus soll auf das bisherige Erhebungsmerkmal "Förderungen" verzichtet werden.

Der Entwurf zur KEV 2022-Novelle sowie die Erläuterungen stehen auf der Website der RTR zum Download bereit. Die Frist für Stellungnahmen läuft bis 21. Juli (18:00 Uhr).


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