Die Kommunikations-Erhebungs-Verordnung ist die gesetzliche Basis für die RTR, statistische Erhebungen im Bereich der elektronischen Kommunikation durchführen zu dürfen. Die quartalsmäßig bei den Betreibern erhobenen Daten fließen beispielsweise in die RTR Monitore ein, werden in regelmäßigen Abständen auf der Website der RTR veröffentlicht und so der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Die bislang von der RTR gesammelten Erfahrungen mit der KEV 2022 zeigen ein durchaus positives Bild; zugleich hat sich in einzelnen Bereichen Anpassungsbedarf ergeben, der auch eine gewisse Reduktion der Datenlieferung umfasst. Ziel der nun vorgeschlagenen Novellierung ist es, die Verordnung an aktuelle Erfordernisse der Markt- und Wettbewerbsbeobachtung sowie an nationale und internationale Berichtspflichten anzupassen.
Inhaltlich sieht der Novellenentwurf zwei wesentliche Änderungen vor:
Der Entwurf zur KEV 2022-Novelle sowie die Erläuterungen stehen auf der Website der RTR zum Download bereit. Die Frist für Stellungnahmen läuft bis 21. Juli (18:00 Uhr).