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    02/2026
  • Datum
    07.07.2026

Webinar der KI-Servicestelle der RTR zum Thema Transparenz- und Kennzeichnungspflichten der KI-Verordnung

Am 2. August 2026 treten die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten des Artikels 50 KI-VO in Kraft. Damit kommt auf Unternehmen eine Reihe von Verpflichtungen bei der Veröffentlichung von Bild-, Text-, Audio- und Videoinhalten zu, die es zu beachten gilt.

Im Zuge ihres gesetzlichen Auftrags als Kompetenz- und Servicehub veranstaltete die KI-Servicestelle der RTR daher am 2. Juli ein Webinar und gab einen detaillierten Einblick zu kommenden Regelungen und zu beachtenden Aspekten bei der Umsetzung. Mehr als 350 Interessierte schalteten sich zu.

Zunächst präsentierten Thomas Schreiber und Timo Steyer von der KI-Servicestelle die einzelnen Inhalte des Artikels 50 KI-VO, der von Transparenzregelungen bei der Interaktion mit Chatbots oder KI-Systemen zur Informationserkennung bis hin zur technischen und grafischen Kennzeichnung KI-generierter oder manipulierter Text-, Audio-, Video-, und Bildinhalten reicht. Im Anschluss beleuchtete Jeanette Gorzala, stellvertretende Vorsitzende des KI-Beirats, die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Regelungen und erläuterte, was Unternehmen und Organisationen bei der Umsetzung zu beachten haben.

Für weitere Informationen rund um die KI-Verordnung bietet die Website der KI-Servicestelle umfassendes Informationsmaterial.


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