Am 01.10.2004 ist die Kommunikations-Erhebungs-Verordnung (KEV), BGBl II Nr. 365/2004 in Kraft getreten. Auf Grundlage dieser Verordnung ist die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) auf vierteljährlicher Basis verpflichtet, im Bereich der Kommunikation statistische Erhebungen durchzuführen und Statistiken zu erstellen. Die erhobenen Daten sind der Öffentlichkeit derart zugänglich zu machen, dass sich keine Rückschlüsse auf Daten einzelner Unternehmen ableiten lassen. Am Ende der Seite stehen historische Daten bis zum 3. Quartal 2007 zur Verfügung. Aktuellere Daten finden Sie im RTR Telekom Monitor sowie ab dem 1. Quartal 2012 auch auf der Open Data Seite der RTR.