Das 3. BEREC Plenum 2021 bzw. das 48. Plenum seit Gründung von BEREC fand zum ersten Mal seit Beginn der Covid-19-Pandemie wieder physisch (in Dubrovnik, Kroatien) statt und, um den Vertreterinnen und Vertretern möglichst aller Regulierungsbehörden die Teilnahme zu ermöglichen, zusätzlich auch virtuell.
Das 3. Plenum bringt jedes Jahr größere Neuerungen mit sich, denn es wird ein neues BEREC Board gewählt und der Entwurf des Arbeitsprogramms für das kommende Jahr verabschiedet.
BEREC Vorsitz für 2023 geht an Griechenland
Im Jahr 2023 wird Konstantinos Masselos (EETT, Griechenland) den Vorsitz führen und als Incoming Chair 2022 an der Seite von BEREC Chair Annemarie Sipkes (ACM, Niederlande) und dem Outgoing Chair Michel Van Bellinghen (BIPT, Belgien) arbeiten. Zusätzlich zu den beiden frisch gewählten BEREC Vice-Chairs Emmanuel Gabla (ARCEP, Frankreich) und Pål Wien Espen (NKom, Norwegen - als Mitglied der Länder ohne Stimmrecht) wird auch Klaus M. Steinmaurer (RTR, Fachbereich Telekommunikation und Post) das BEREC Board ergänzen und damit die Interessen Österreichs aktiv einbringen können.
Quelle: BEREC
Unser Geschäftsführer zeigte sich sehr erfreut, im nächsten Jahr als Teil eines international besetzten Führungsteams die umfangreichen Arbeiten, die in BEREC anstehen, anzugehen und die auch für die RTR wichtigen Themen voranzutreiben. Zukunftsthemen wie Nachhaltigkeit oder die Regulierung digitaler Märkte, wo die RTR und BEREC im Gesetzgebungsprozessen gerne beratend zur Seite stehen, sind dabei genauso von Bedeutung wie Kernaufgaben, beispielsweise den Binnenmarkt zu fördern und eine harmonisierte Anwendung von Gesetzen sicherzustellen. Ein besonderes Anliegen ist Steinmaurer bei der gemeinsamen Arbeit auf europäischer Ebene, möglichst viel voneinander zu lernen und die Regulierungspraxis stetig zu verfeinern.
BEREC Arbeitsprogramm 2022
Einen Ausblick auf die internationalen Arbeiten in 2022 bietet der Entwurf zum BEREC Arbeitsprogramm 2022, welches bis 5. November konsultiert wird. Mit insgesamt 49 Projekten ist der Vorschlag sehr umfangreich und gibt damit BERECs vielfältige Aufgaben und Tätigkeitsbereiche wieder. Ein besonderer Fokus der Arbeit wird im nächsten Jahr auf dem Erfahrungsaustausch zur weiteren Umsetzung des EECCs liegen, um eine möglichst einheitliche Regulierungspraxis in der EU zu ermöglichen. Damit fördert BEREC auch den Ausbau von Netzen und trägt dazu bei, dass die europäischen Konnektivitätsziele im Einklang mit Cybersicherheitsmaßnahmen und Nachhaltigkeitszielen erreicht werden.
Im strategischen Bereich Konnektivität werden unter anderem jeweils ein Bericht zur 5G-Wertschöpfungskette und zur regulatorischen Behandlung von Geschäftskundenprodukten vorgeschlagen. Zwei Berichte widmen sich dem Thema Infrastruktur: einerseits die Eignung von Breitband per Satellitenverbindung für die Versorgung im Universaldienst und andererseits der Wettbewerb zwischen NGA-Betreibern in einem bestimmten geografischen Gebiet. Außerdem ist eine externe Studie geplant, in der die Marktverhältnisse für Telekomunternehmen ohne eigene Infrastruktur (MVNOs) untersucht werden.
Zum Themenbereich der digitalen Märkte ist unter anderem ein Bericht zur Regulierung von digitalen Gatekeepern geplant. Zur Stärkung der Rechte von Endnutzerinnen und Endnutzern sind neben anderen Projekten auch ein Workshop zur digitalen Kluft (digital divide) und ein Bericht zu den besten Vorgehensweisen zur Sicherung des äquivalenten Zugangs und der äquivalenten Auswahl für Nutzerinnen und Nutzer mit Behinderungen.
Wichtige Projekte wie die Anpassung der Roaming Guidelines angesichts der neuen Roaming-Verordnung, die Beschäftigung mit den EuGH-Urteilen im Bereich Netzneutralität und mit den State Aid Guidelines oder die Auseinandersetzung mit dem Thema Nachhaltigkeit im digitalen Sektor werden ebenfalls intensiv behandelt.
Berichte aus den BEREC-Arbeitsgruppen: Neuerscheinungen
Unter den im Plenum beschlossenen Dokumenten finden sich wieder umfangreiche Berichte zu vielen verschiedenen Themen.
Eine Studie zu den Auswirkungen von Covid-19 auf die digitale Kluft, die im Auftrag von BEREC von dem spanischen Beratungsunternehmen Iclaves durchgeführt wurde, enthält umfangreiche Analysen sowie mehrere Fallstudien aus unterschiedlichen BEREC-Mitgliedstaaten. Aufbauend auf den Studienergebnissen werden Empfehlungen für nationale Telekom-Regulierungsbehörden erarbeitet, welche diese nutzen können, um Maßnahmen zur Überbrückung der digitalen Kluft zu entwickeln. Die Studie wird auf der Website von BEREC in Kürze veröffentlicht.
Zu den Arbeiten zu OTT-Diensten und digitalen Plattformen wurden dieses Mal zwei Berichte veröffentlicht. Der Bericht zu OTT-Indikatoren enthält Empfehlungen, welche Indikatoren nationale Regulierungsbehörden heranziehen sollten, wenn sie Daten von nummernunabhängigen interpersonellen Kommunikationsdiensten erheben. Im BEREC Bericht zur ex ante Regulierung von digitalen Gatekeepern werden ex-ante Maßnahmen präsentiert, die den Wettbewerb in diesem Bereich sicherstellen soll. Dieser Bericht ist einer von bereits mehreren Inputs von BEREC, der in den Gesetzgebungsprozess zum Digital Markets Act (DMA) eingekippt wird.
Der BEREC-Bericht zur regulatorischen Handhabung von fixed und mobile Backhaul (die Anbindung der mobilen an die feste Telekom-Infrastruktur) vergleicht die Situation in den BEREC Mitgliedstaaten und präsentiert die Ergebnisse einer Umfrage unter den Telekomunternehmen. Dieser Bericht wird bis 5. November 2021 konsultiert.
Ein weiterer Bericht beschäftigte sich mit Entgelten von Drittanbietern auf Mobilfunk-Rechnungen. Der Ergebnisbericht gibt einen Überblick, wie die Mitgliedstaaten solche Entgelte im Sinne des Konsumentenschutzes handhaben. Vor der Implementierung des EECCs hatten einige nationale Regulierungsbehörden bereits Maßnahmen zu den beiden häufigsten Formen der Zahlungsabwicklung mit Drittanbietern, „Direct Carrier Billing“ und Mehrwertdienste, getroffen. Durch Preisregulierungen und Transparenz auf den Rechnungen wird die Position der Endkundinnen und Endkunden gestärkt.
Abschließend möchten wir auch auf den Call for Input zur Berücksichtigung der EuGH-Urteile in den BEREC-Leitlinien zur Open Internet Verordnung hinweisen. Feedback dazu kann bis 20. Oktober eingereicht werden.