Die österreichischen Anbieter sind durch das neue Telekommunikationsgesetz sowie per EU-Verordnung seit 1. November 2021 verpflichtet, Endnutzerinnen und Endnutzern die wesentlichen Informationen des gewünschten Produkts bzw. Vertrags zusammenzufassen („Vertragszusammenfassung“).
Ziel dieser gesetzlichen Vorgaben ist, die Vertragszusammenfassung über alle Anbieter hinweg zu standardisieren. Damit soll die Vergleichbarkeit von Produkten und Verträgen verbessert und die Entscheidungsfindung vor Vertragsabschluss erleichtert werden. Alle relevanten Informationen müssen demnach möglichst auf einer Seite übersichtlich dargestellt werden und die Vorgaben der EU-Verordnung, die Angaben zum Inhalt, aber auch zum Format und Wording enthalten, berücksichtigen.
Aufgrund der jahrelangen Expertise auf dem Gebiet der Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgeltbestimmungen sowie der Schlichtungstätigkeit hat die RTR mit dem „Praxishandbuch zur Vertragszusammenfassung“ einen Leitfaden für Anbieter erstellt und gibt damit zahlreiche Handlungsempfehlung für eine alltagstaugliche Umsetzung der rechtlichen Vorgaben.
Das Praxishandbuch zur Vertragszusammenfassung ist auf der Website der RTR veröffentlicht.