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    01/2023
  • Datum
    22.03.2023

Mobilfunkbreitband und 5G-Versorgung

(von Stefan Felder)

Konnektivitäts- und Versorgungsziele standen im Vordergrund des Designs der bisherigen 5G-Frequenzvergabeverfahren der österreichischen Regulierungsbehörde. Damit wird in den nächsten Jahren die Versorgung wichtiger Verkehrswege und bewohnter Gebiete mit Mobilfunkbreitband nahezu flächendeckend sichergestellt. Mit diesen Auflagen wurde aus Sicht der Regulierungsbehörde auch bereits ein erster wichtiger Schritt zur Erreichung der kürzlich beschlossenen digitalen Ziele des "Politikprogramms 2030 für die digitale Dekade" der EU gesetzt.

Die meisten Menschen in Österreich sind es gewohnt, ihr Smartphone in ihrem Lebensraum mit sehr guter Qualität zu nutzen. Für einen – wenn auch kleinen - Teil der Bevölkerung trifft dies aber nicht zu. Die Regulierungsbehörde schätzt, dass vor der zweiten 5G-Frequenzvergabe im Jahr 2020 ca. 8 % der Bevölkerung in Gebieten wohnt, die keine flächendeckende Versorgung auf diesem Niveau aufweist. Zudem gab es Versorgungslücken entlang wichtiger Verkehrswege. 

Die österreichische Bundesregierung wie auch die Europäischen Kommission haben in Zusammenhang mit der Vergabe von 5G Frequenzen ambitionierte Versorgungsziele vorgegeben. Die Regulierungsbehörde hat diese Ziele beim Design der Auktion bestmöglich berücksichtigt und in Zusammenhang mit unterversorgten Gemeinden ein spezielles Auktionsdesign entwickelt, um die Versorgung möglichst vieler dieser Gebiete sicherzustellen. Daneben waren es vor allem wichtige Verkehrswege und Stadtgebiete, die im Fokus politischer Ziele standen.

Als Ergebnis dieser Frequenzauktionen müssen die Mobilfunkbetreiber in den nächsten Jahren eine Vielzahl unterschiedlicher Auflagen erfüllen:

  • Die Betreiber müssen gemeinsam 1.702 von 2.100 unterversorgten Katastralgemeinde weitgehend flächendeckend versorgen. Neben einer Bevölkerungsversorgungsauflage gibt es auch Auflagen, den Siedlungsraum und den Dauersiedlungsraum zu versorgen. Die geforderten User-Datenraten liegen bei 30 Mbit/s im Downlink und 3 Mbit/s im Uplink.
  • Alle drei Betreiber müssen mehr als 70 Städte und große Gemeinden bis 2023 weitgehend flächendeckend versorgen. Die geforderten User-Datenraten liegen bei 30 Mbit/s im Downlink und 3 Mbit/s im Uplink.
  • Jeder der zwei Betreiber, der erfolgreich 700 MHz-Frequenzen erworben hat, muss wichtige Verkehrswege mit einer User-Datenrate von 10 Mbit/s im Downlink und 1 Mbit/s im Uplink versorgen. Von der Auflage umfasst sind Autobahnen, Schnellstraßen, Bundes- und Landesstraßen und ausgewählte Bahnstrecken. Bei den Bundes- und Landesstraßen gibt es neben einem hohen Versorgungsgrad auch die Anforderungen, dass ein großer Anteil der Straßen unterbrechungsfrei zu versorgen ist. Die Versorgungsauflagen, die sich auf Autobahnen, Schnellstraßen und Bahnstrecken beziehen, basieren auf einem Kooperationsmodell mit dem jeweiligen Infrastrukturbetreiber (ÖBB, Asfinag).
  • Bundesweite Auflagen mit Versorgungsgraden von bis zu 98% mit Datenraten von 30 Mbit/s bzw. 10 Mbit/s im Downlink und 3 Mbit/s bzw. 1 Mbit/s im Uplink. 

Für die Erfüllung der Auflagen gibt es unterschiedliche Stichtage. Die aus quantitativer Sicht relevantesten Stichtage sind Ende 2023 und Ende 2025. Die ersten 185 Katastralgemeinden mussten bereits im letzten Jahr versorgt werden. Diese Auflagen werden gerade überprüft. Unter der Voraussetzung, dass die Mobilfunkbetreiber die Auflagen zeitgerecht erfüllen, werden spätestens 2027 über 90 % aller wichtigen Verkehrswege und über 95 % aller rund 8.000 Katastralgemeinden Österreichs flächendeckend mit Mobilfunkbreitband versorgt werden.

Diese Maßnahmen sind auch im Lichte des kürzlich von der EU ins Leben gerufene "Digital Decade Policy Programme 2030" bezüglich der Digitalisierungsziele äußerst relevant. Für die Arbeit der RTR sind hier vor allem im Bereich der Konnektivität die beiden Breitbandziele interessant: „Gigabit für alle“ und 5G im Lebensraum. Demnach gibt es in Zusammenhang mit 5G das Ziel, bis 2030 alle besiedelten Gebiete im Einklang mit dem Grundsatz der Technologieneutralität mit drahtlosen Hochgeschwindigkeitsnetzen der nächsten Generation mit mindestens 5G entsprechender Leistung zu versorgen.

Konzeptuell gibt es eine große Überstimmung dieses Ziels mit den Auflagen aus den bisherigen 5G-Vergaben. Insbesondere die Auflage in Zusammenhang mit den unterversorgten Katastralgemeinden stellt auf die Flächendeckung besiedelter Gebiete ab. Wie gut Österreich die digitalen Ziele der Digitalen Dekade 2030 erreichen wird können, hängt auch davon ab, welche "Key Performance Indicators" (KPI) die Europäischen Kommission zur Fortschrittskontrolle nutzen wird. In dem aktuellen Vorschlag, der gerade zur öffentlichen Diskussion gestellt wurde, wird etwa vorgeschlagen, nur die Versorgung mit einem einzigen Frequenzband zu werten (Frequenzband 3,4-3,8 GHz). Dieses Band eignet sich zweifellos für die Versorgung mit hohen Datenraten. Allerdings sind die Ausbreitungseigenschaften deutlich ungünstiger als jene von Flächenspektrum, weshalb nicht zu erwarten ist, dass mit diesem Frequenzband rurale Gebiete flächendeckend versorgt werden. Diese und auch einige andere Fragen in Zusammenhang mit den KPIs werden derzeit innerhalb von BEREC diskutiert.


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