Newsletter RTR.Telekom.Post

  • Newsletter
    02/2023
  • Datum
    26.06.2023

Internationales: Neuigkeiten von BEREC und ERGP 

(von Gregor Gradnig)

BEREC analysierte den geplanten "Gigabit Infrastructure Act" und gab Input zur "Draft Gigabit Recommendation". Außerdem bezog es Stellung in der Sondierungs-Konsultation der EU-Kommission zur Zukunft des Sektors der elektronischen Kommunikation und seiner Infrastruktur. Bei den Postdiensten haben wir in einer ERGP-Arbeitsgruppe erstmals eine RTR-Kollegin als Co-Chair.

BERECs Input zur EK-Konsultation "The future of the electronic communications sector and its infrastructure"

Mit großer Spannung erwartete der ganze Sektor die Konsultation der Europäischen Kommission zur "Zukunft des Sektors der elektronischen Kommunikation und seiner Infrastruktur". Die Kommission selbst nennt sie eine Sondierungskonsultation. 
BERECs Arbeit betreffen beinahe alle der 62 Fragen. Sie waren unterteilt in vier Gruppen. Nur zwölf Wochen waren für die Beantwortung Zeit. Dank der sehr guten internationalen Zusammenarbeit und eines Sonderplenums war eine zehnseitige Stellungnahme mit zwei erläuternden Anhängen möglich. Mitte Mai wurde dann innerhalb der Frist der Input eingereicht.

"Technological and market developments: impacts on future networks and business models"

In der ersten Fragengruppe stellt BEREC fest, dass die ursprünglichen Grenzen zwischen Netzen, Telekommunikationsdiensten und digitalen Diensten immer mehr verschwinden. Hier werden Cloud-Dienste, Edge-Computing sowie die Bündelung von Kommunikationsdiensten mit digitalen Diensten als Beispiele genannt. 

Dass das Thema Nachhaltigkeit in der Konsultation vorkommt, sieht BEREC als sehr positiv an. Hier sollte aber ein ganzheitlicher Ansatz gewählt werden, bei dem sämtliche Aspekte des ICT-Sektors berücksichtigt werden. Dazu gehören Treibhausgas-Emissionen, eWaste und die Rohstoffverknappung. Alle Phasen eines Lebenszyklus von Geräten sollen betrachtet werden und alle Elemente des Internet-Ökosystems: nämlich Geräte, Infrastrukturen und Dienstleistungen. Sich auf den Energieverbrauch von Netzwerken zu konzentrieren, setze einen zu engen Fokus. 

BEREC wünscht sich zudem ein klareres Mandat für die nationalen Regulierungsbehörden in diesem Bereich. 

"Fairness for consumers"

Beim Thema Universaldienst zeigt sich, dass dieser in den Mitgliedstaaten unterschiedlich definiert ist. Die Möglichkeit, Universaldienstverpflichtungen (USOs) aufzuerlegen, erachtet BEREC als notwendig und die Mitgliedstaaten brauchen dazu auch die notwendige Flexibilität.

Universaldienst soll aber nicht mit den Instrumenten zur Erreichung der Ziele aus dem "Digital Decade Policy Programme" verwechselt werden, da bei ersterem nur die Grundbedürfnisse nach Konnektivität abgedeckt werden. Um die Digitale Lücke zu schließen, gibt es bereits eine Vielzahl gesetzlicher und regulatorischer Möglichkeiten. Hier verweist BEREC auf die eigene Post-Covid-Studie.

"Barriers to the Single Market"

BEREC merkt an, dass die regulatorischen und kommerziellen Möglichkeiten es Betreibern bereits erlauben, pan-europäische Netze bzw. Dienste anzubieten. Dass viele Betreiber dennoch nur in bestimmten Ländern, regional oder lokal tätig sind, ist eher finanziellen oder sprachlich/kulturellen Gründen zuzuordnen. Auch beim Ausbau von VHCN können positive Skaleneffekte bereits auf (sub-)nationaler Ebene erzielt werden.

Was länderübergreifende Übernahmen bzw. Unternehmenszusammenschlüsse im Telekom-Sektor betrifft, so sieht BEREC schon gegenwärtig keine wesentlichen Hindernisse. Dennoch bedürfen Konsolidierung in allen Mitgliedstaaten angesichts ihrer potenziellen negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb einer sorgfältigen Analyse. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu betonen, dass der ECS-Binnenmarkt wettbewerblich sein sollte und nicht von "nationalen Champions" beherrscht werden sollte.

Die Vergabe von Spektrum auf EU-weitem Level hält BEREC für nicht notwendig. Jeder Mitgliedstaat hat andere Bedürfnisse und Voraussetzungen, beispielsweise bezüglich des Markts oder der Topografie. Kleinere, nationale Anbieter könnten unter einer grenzübergreifenden Vergabe leiden.

Darüber hinaus könnte ein Vergabeverfahren auf EU-Ebene zu übermäßig komplexen Verfahren führen, die möglicherweise weder von den Betreibern noch von den Vergabestellen effizient gehandhabt werden könnten. 

"Fair contribution by all digital players"

Dieser Abschnitt bildet den Kern der Konsultation, da er auf die im letzten Jahr wieder aufgeflammte Frage abzielt, ob Inhalteanbieter einen (direkten) finanziellen Beitrag zum Netzausbau der Telekomanbieter leisten sollen. 

BEREC betont zunächst, dass verschiedene Akteure bereits jetzt unterschiedliche Beiträge zur digitalen Transformation leisten, wie in der European Declaration on Digital Rights and Principles for the Digital Decade  festgehalten. Weiters sieht BEREC kein Marktversagen auf den Märkten für IP-Zusammenschaltung, die, wenn man der Idee der Telekombetreiber folgt, von einem regulatorischen Eingriff betroffen wären. 

BEREC analysierte ebenso die Auswirkungen, welche Zahlungen für übermitteltes Datenvolumen von CAPs zu ISPs haben könnten. Dabei wurde festgestellt, dass es zu nachteiligen Effekten wie Wettbewerbsverzerrungen, Nachteile für kleine Betreiber, eine Erhöhung der Kosten für Kund:innen, einen Rückgang beim Angebot datenintensiver Dienste sowie Innovationen oder Probleme mit dem offenen Internet kommen könnte.

Manche dieser Bedenken könnten durch ein alternatives Finanzierungsinstrument, wie einen EU-weiten oder nationalen Fonds vermieden werden. Doch auch hier bräuchte es eine objektive Rechtfertigung für den Eingriff und klar definierte Ziele. Um mögliche Auswirkungen besser untersuchen zu können, müsste man mehr über die konkrete Ausgestaltung wissen. 

BEREC wird sich weiter an dieser Diskussion beteiligen und auch die von der Europäischen Kommission eingesammelten Daten und Informationen analysieren, so sie zur Verfügung gestellt werden. 

Den Konsultations-Input mit den Anhängen finden Sie auf BERECs Website. 

Analyse zum Gigabit Infrastructure Act

Ende Februar veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für ein Gigabit-Infrastrukturgesetz ("Gigabit Infrastructure Act"; GIA). Mit dem GIA soll der Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität (VHCN) erleichtert, gefördert und die Breitbandkostensenkungs-Richtlinie ("Broadband Cost Reduction Directive"; BCRD) von 2014 aufgehoben werden. 

BEREC begrüßt diese Initiative und erachtet sie als einen wichtigen Baustein zur Erreichung der Konnektivitätsziele für 2030. Es wird gehofft, dass sie basierend auf den Vorschlägen in dieser BEREC-Analyse weiter verbessert werden kann.

Art des Rechtsinstruments und über das GIA hinausgehende Maßnahmen sowie Geltungsbereich

Laut BEREC ist es wichtig, dass die Endversion des GIA eine Richtlinie und keine Verordnung ist, falls bestimmte Bestimmungen nicht gestrichen werden, die das Potenzial eines überarbeiteten Rechtsinstruments zur Förderung der Einführung von VHCN nicht voll ausschöpfen oder sich sogar negativ darauf auswirken können. Dadurch haben Mitgliedstaaten die Möglichkeit diese Bestimmungen auf nationaler Ebene entsprechend den nationalen Gegebenheiten anzupassen.

Es sei notwendig sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten ohne jeden Zweifel die Möglichkeit haben, über das GIA hinausgehende Maßnahmen beizubehalten oder einzuführen, um das Ziel des GIA besser zu erreichen. Ein eigener Artikel soll ausdrücklich festlegen, dass solche Maßnahmen möglich sind.

BEREC erachtet es als wichtig, die Kosten nicht nur für den Bau von VHCN zu senken, sondern auch für alle mit staatlichen Beihilfen errichteten elektronischen Kommunikationsnetze (ECN), um sicherzustellen, dass öffentliche Mittel so effizient wie möglich eingesetzt werden. Ebenso sollen die Kosten für den Bau von Netzelementen gesenkt werden, die zum Aufbau von VHCN beitragen können (aber nicht notwendigerweise Teil eines VHCN sind) wie bspw. Glasfaserausbau generell, da dies auch zur Erreichung der EU-Konnektivitätsziele für 2030 beiträgt. BEREC schlägt daher vor, den Geltungsbereich des GIA entsprechend anzupassen. Ferner weist BEREC darauf hin, dass eine Beschränkung des Geltungsbereichs des GIA auf VHCN auch zu methodischen Problemen führen würde.

Zugang zur bestehenden physischen Infrastruktur, Koordinierung von Bauarbeiten und Zugang zu gebäudeinternen physischen Infrastrukturen

BEREC begrüßt, dass der Zugang zur bestehenden physischen Infrastruktur nun auch öffentliche Stellen einschließt und stimmt den Bedingungen für die Verweigerung des Zugangs und der Definition "physische Infrastruktur" zu, allerdings ist der Wortlaut eines Teils der Definition nicht ganz klar. Dabei erachtet BEREC aber bestimmte Bestimmungen bezüglich der Festlegung von Preisen als zu präskriptiv.

Zugestimmt wird, dass die Verpflichtung, allen angemessenen Anträgen auf Koordinierung von Bauarbeiten nachzukommen, für vollständig oder teilweise öffentlich finanzierte Bauarbeiten gelten soll. Es wird begrüßt, dass dies nun ausdrücklich auch für zugehörige Einrichtungen gilt.

BEREC stimmt ebenfalls zu, dass auch der Zugang zu gebäudeinternen physischen Infrastrukturen wichtig sei, um die Kosten der ECN-Einführung zu senken. Es ist jedoch der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben sollten, die Verpflichtung beizubehalten oder einzuführen, dass auch Zugang zur gebäudeinternen Verkabelung gewährt werden muss.

Transparenzregelung, Streitbeilegung und Verfahren zur Genehmigungserteilung

Die überarbeitete Transparenzregelung für Informationen über bestehende physische Infrastrukturen und geplante Bauarbeiten begrüßt BEREC. Es erachtet aber die Frist von zwölf Monaten für die Bereitstellung der Mindestinformationen über die bestehende physische Infrastruktur über die zentrale Informationsstelle (ZIS) zu kurz. 

Überein stimmt BEREC mit der Bestimmung über die Unabhängigkeit des Streitbeilegungsgremiums und schlägt vor, auch die politische Unabhängigkeit aufzunehmen. Große Bedenken hat BEREC aber hinsichtlich der Verkürzung der Fristen, innerhalb derer das Streitbeilegungsgremium eine verbindliche Entscheidung zur Beilegung einer Streitigkeit treffen muss. Die Fristen aus der BCRD 2014 sollen beibehalten werden. 

BEREC schlägt vor, folgenden Bestimmungen nicht in die Endversion des GIA aufzunehmen, da diese Bestimmungen voraussichtlich erhebliche negative Auswirkungen hätten und zu einer langsameren statt schnelleren Genehmigung von Wegerechten führen könnten:

  • Verpflichtende, stillschweigende Genehmigung von Wegerechten;
  • dass Anträge auf Wegerechte als vollständig gelten, wenn die Fristen nicht eingehalten werden und 
  • Entschädigung bei Nichteinhaltung von Fristen.

Die vollständige Analyse zum Gigabit Infrastructure Act finden Sie auf der BEREC-Website. 

BEREC Opinion zur Draft Gigabit Connectivity Recommendation

Im Februar 2023 hat die Europäische Kommission einen Entwurf für eine neue Empfehlung vorgelegt, die Gigabit Connectivity Recommendation, und ersuchte BEREC vorschriftsgemäß um Stellungnahme. Diese Stellungnahme liegt nun vor. Sie kommentiert alle Abschnitte und macht eine Reihe von Änderungsvorschlägen.

BEREC weist insbesondere auf einige Textstellen oder Empfehlungen hin, die über den Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation (EECC) hinausgehen. Besser wäre es hier aus Sicht von BEREC, den Wortlaut des Kodex zu verwenden, um den Ermessensspielraum der NRAs nicht unnötig einzuschränken und um konsistent zu bleiben. 

Manchmal seien die vorgeschlagenen Empfehlungen nicht hilfreich und würden den NRAs Probleme bereiten, wenn sie aufgefordert würden, sie zu befolgen. In diesem Zusammenhang weist BEREC darauf hin, dass mit dem EECC mehrere Ziele verfolgt werden und Anreize zu Infrastrukturinvestitionen nicht zu Lasten des Wettbewerbs gehen dürfen. BEREC ersucht bei manchen Punkten auch um Klarstellungen, um die Leitlinien befolgen zu können. 

Schließlich hat BEREC einige Kohärenzprobleme festgestellt, deren Behebung ebenfalls gefordert wird, damit die NRAs bei der Auswahl der geeigneten Abhilfemaßnahmen zur Erreichung der Ziele des Kodex über eine nützliche Anleitung verfügen. 

Die Opinion zur Draft Gigabit Recommendation finden Sie auf der BEREC-Website. 

Konsultation: Draft BEREC Report on practices and challenges of the phasing out of 2G and 3G

Eine Abschaltung der Mobilfunkstandards 2G und 3G betrifft Interessengruppen aus vielen verschiedenen Bereichen: Nutzer:innen, (virtuelle) Netzbetreiber, Anbieter, (Geräte-)Hersteller, zuständige nationale oder europäische Behörden und Normungsgremien.

Dieser Berichtsentwurf enthält eine umfassende Analyse einiger der wichtigsten Probleme, mit denen die verschiedenen Interessengruppen konfrontiert sind. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den potenziellen Auswirkungen auf die Endnutzer:innen und einer allgemeinen Analyse der Interessengruppen.

Der Austausch von Erfahrungen, Erkenntnissen und gemeinsamen Ansätzen wird sich positiv auf die erfolgreiche Abschaltung der 2G- und 3G-Generationen von Mobilfunktechnologien auf den Märkten auswirken. Gleichzeitig wird die Kontinuität von High-impact-Diensten sichergestellt, die derzeit (teilweise) noch mit 2G- und 3G-Technologie bereitgestellt werden.

Da die Auswirkungen auf die Interessengruppen nicht immer gut kommuniziert bzw. verstanden werden, weil sich das Thema in verschiedenen Märkten in unterschiedlichen Stadien befindet, ist die Einbeziehung der Interessengruppen ein wertvolles Instrument für die Vorbereitung der Abschaltung der beiden Mobilfunkstandards 2G und 3G.

Die Konsultation des Draft BEREC Report on practices and challenges of the phasing out of 2G and 3G läuft noch bis zum 15. August 2023.

Zwei Veröffentlichungen nach Konsultation

Im Dezember-Newsletter haben wir bereits die beiden BEREC-Berichte "Report on interoperability for number-independent interpersonal communication services (NI-ICS)"  und "Report on the regulatory treatment of business services"  vorgestellt. Damals standen sie als Berichtsentwürfe zur Konsultation. Nun sind die beiden in der endgültigen Version veröffentlicht.

Ersterer sieht sich an, wie Interoperabilitätsmaßnahmen für NI-ICS gemäß Artikel 61 Absatz 2 des EECC umgesetzt werden können. Er untersucht, wie und wann Interoperabilitätsmaßnahmen konzipiert, auferlegt und aufrechterhalten werden können. 

Letzterer handelt von der regulatorischen Behandlung von Business Services. Der Bericht erläutert Schlüsselfragen der Wettbewerbsdynamik auf der Endkundenebene und analysiert, wie die Regulierungsbehörden die Bedürfnisse der Unternehmen bei der Regulierung des Vorleistungsmarktes berücksichtigen. Er vergleicht Regulierungsmaßnahmen in ganz Europa und zeigt Best Practices der Behörden auf.

Postdienste: ERGP-Arbeitsgruppe unter RTR-Co-Führung

Im Frühjahr 2023 wurde bei der Gruppe der europäischen Postregulatoren (ERGP) die Stelle eines Co-Chairs für die "Regulatory Framework"-Arbeitsgruppe vakant. Wir freuen uns, dass mit Manuela Steiner-Pauls erstmals eine RTR-Mitarbeiterin als Co-Chair in der ERGP bestellt wurde. Die weitere Co-Chair-Stelle ist mit Rita Filipe Silva der portugiesischen ANACOM besetzt. 

Die "Regulatory Framework"-Arbeitsgruppe arbeitet heuer an der Umsetzung von drei Berichten aus dem Arbeitsprogramm für 2023:  

  • ERGP Report on the future powers of the NRAs;
  • ERGP Report on the future needs of the USO;
  • Report on Effects of modernisation/adaptations of the universal service.


Gerne halten wir Sie am Laufenden!

Ich stimme der Verarbeitung meiner hier angegebenen E-Mail-Adresse laut den Bestimmungen zum Datenschutz ausdrücklich zu. Diese Zustimmung kann ich jederzeit widerrufen.