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    03/2023
  • Datum
    25.10.2023

RTR plant neue rechtliche Rahmenbedingungen gegen Spoofing

(Thomas Dama)

Spoofing, das ist der missbräuchliche Ersatz der bei einem Anruf mitgesendeten Nummer des Anrufers durch eine andere Nummer eines existierenden Teilnehmers, stellt in Österreich ein immer größer werdendes Problem dar. So sind allein in der "Meldestelle Rufnummernmissbrauch" der RTR im Laufe des Jahres 2023 die Beschwerden über Spoofing der eigenen Rufnummer geradezu explodiert. Zur Veranschaulichung nachstehend die Beschwerdestatistik über den Missbrauch der eigenen Rufnummer bis einschließlich September 2023:

Rufnummernmissbrauch mit der "eigenen" Rufnummer © RTR

Betroffene, deren Nummer mittels Spoofing missbraucht wird, haben kaum Möglichkeiten, dagegen effektiv vorzugehen. Einen unmittelbaren finanziellen Schaden haben diejenigen, deren Nummern missbraucht werden, nicht. Vielmehr erodiert das Vertrauen in die Authentizität der angezeigten Rufnummer, was etwa bei Geschäftsanschlüssen die Existenz des Unternehmens gefährden kann und für Privatpersonen sehr unangenehm werden kann. Es ist nicht erfreulich, wenn man beispielsweise völlig überraschend von den angerufenen belästigten Personen zurückgerufen und zur Rede gestellt wird. So kann eine Folge eines Spoofings der eigenen Rufnummer sein, dass diese beispielsweise auf Warnlisten von Spamdetektoren auf Smartphones landet. 

Hinter dem Spoofing stehen fast immer betrügerische Anrufe. Durch die Verwendung von ganz normalen inländischen Festnetz- oder Mobilnetznummern soll den Angerufenen eine erhöhte Vertrauenswürdigkeit des Anrufes vermittelt werden. Dadurch sollen diese motiviert werden, den Anruf entgegenzunehmen und sich auf ein Gespräch einzulassen. Spoofing wird bei einer weiten Palette des Telefonbetrugs verwendet. Zu nennen sind etwa "Enkeltrick", "falsche Polizisten" oder auch Anlagebetrug.

Die zeitliche Entwicklung der Beschwerdezahlen belegt, dass mit einer Trendumkehr bei diesem Phänomen in naher Zukunft nicht gerechnet werden kann, weshalb die Ergreifung geeigneter Gegenmaßnahmen dringend geboten erscheint. Die RTR hat daher am 2.10.2023 die Konsultation einer neu in die Kommunikationsparameter-, Entgelte- und Mehrwertdienste-Verordnung 2009 (kurz: KEM-V 2009) aufzunehmenden Bestimmung veröffentlicht, welche dem Spoofing Einhalt gebieten soll. Konkret umfasst die geplante Regelung das Spoofing mit österreichischen Nummern innerhalb Österreichs; dies stellt den Großteil des derzeitigen Spoofing-Aufkommens dar. Nicht verhindert wird allerdings das Spoofing mit österreichischen Nummern im Ausland, das Spoofing bei SMS sowie das Spoofing mit ausländischen Nummern in Österreich. Ziel ist es, bei missbräuchlichen Anrufen mit verfälscht angezeigter Rufnummer zumindest die tatsächliche Anzeige der Rufnummer zu unterbinden bzw. – wenn möglich – den Anruf gar nicht zuzustellen. In erster Linie trifft jenen Betreiber, der Anrufe aus dem Ausland übernimmt, die Verpflichtung zu prüfen, ob die jeweiligen Voraussetzungen gemäß der neuen Bestimmung vorliegen, sowie sicherzustellen, dass bei betroffenen Anrufen die übertragene Rufnummer nicht angezeigt wird. Bei mobilen Rufnummern kann in vielen Fällen eine tatsächliche Überprüfung durch den österreichischen Mobilfunkanbieter stattfinden, ob ein Spoofingfall vorliegt oder nicht. Dies wird durch das sogenannte "Homerouting" ermöglicht. Dabei werden aus dem Ausland kommende Anrufe immer zuerst an den entsprechenden österreichischen Mobilfunkanbieter weitergeleitet. Dieser kann anhand seiner Systeme die Authentizität prüfen hat, d.h. ob der Anruf tatsächlich von jenem Kunden ausgeht, dessen Rufnummer angezeigt wird. Das wird vor allem durch einen Abgleich dahingehend erfolgen, ob sich der anrufende Kunde tatsächliche mit seinem Mobiltelefon im Ausland befindet.

Weitere Informationen zu dieser Thematik und zur näheren Ausgestaltung der geplanten Regelung sind den Konsultationsdokumenten zu entnehmen, welche den Entwurfstext der neuen Bestimmung sowie die Erläuternden Bemerkungen dazu enthalten. 


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