• 17.

    APR 2012

Workshop „Leitungs- und Mitbenutzungsrechte nach der TKG-Novelle 2011 für Energieversorgungsunternehmen“

Die am 22. November 2011 in Kraft getretene Novelle zum Telekommunikationsgesetz (TKG 2003) brachte auch Änderungen bei den Regelungen über Leitungs- und Mitbenutzungsrechte an bestehenden und neu zu verlegenden Infrastrukturen mit sich.

Da diese Regelungen alle Infrastrukturen umfassen, die für Kommunikationszwecke nutzbar sind, berechtigt und verpflichtet das TKG nunmehr unmittelbar auch Energieversorgungsunternehmen. So können diese Unternehmen z.B. für die Verlegung neuer Kommunikationslinien Leitungsrechte in Anspruch nehmen, haben aber auch die Mitbenutzung eigener vorhandener Infrastrukturen durch Dritte zu dulden.

Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH lud am 17. April 2012 zu einer Informationsveranstaltung ein, bei der

- technische Aspekte des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen,
- die aktuelle Rechtslage der Leitungs- und Mitbenutzungsrechte samt bisheriger Entscheidungspraxis der Telekom-Control-Kommission und
- Möglichkeiten einer computerbasierten Erfassung von Leitungsinfrastrukturen auf Basis von Geodatensystemen samt deren rechtlichen Grundlagen erläutert und diskutiert wurden.

Nachfolgend finden Sie die Präsentationen zu diesem Workshop:

  • Einführung in die Thematik
    Vortragender: Mag. Thomas Mikula
  • Technische Aspekte von FTTx-Netzen
    Vortragender: Dr. Kurt Reichinger
  • Leitungs- und Mitbenutzungsrechte nach der TKG-Novelle 2011
    Vortragender: Mag. Thomas Mikula
  • Leitungsinfrastrukturen und Geodatenverarbeitung
    Vortragender: Reinhard Frenzl, MSc. (GIS)
  • Verarbeitung von Infrastrukturdaten aus rechtlicher Sicht
    Vortragender: Mag. Jan Weber