Die RTR-GmbH hat gemäß § 16a Abs 9 TKG 2003 idF BGBl I Nr 23/2020 im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus sowie dem Bundesminister für Inneres eine Telekom-Netzsicherheitsverordnung (TK-NSiV 2020) über Verpflichtungen von Betreibern elektronischer Kommunikationsnetze und Anbietern elektronischer Kommunikationsdienste im Zusammenhang mit Mindestsicherheitsmaßnahmen unter Berücksichtigung von 5G-Netzen sowie mit Informationspflichten bei Sicherheitsvorfällen erlassen. Mit dieser Verordnung werden nähere Bestimmungen zur Gewährleistung der Netzsicherheit im Telekommunikationsbereich festgelegt. Gleichzeitig wird ein Großteil des EU-Maßnahmenkatalogs zur Erhöhung der Cybersicherheit in 5G-Netzen umgesetzt.
Die Telekom-Netzsicherheitsverordnung 2020 - TK-NSiV 2020 (samt den erläuternden Bemerkungen) wurde am 3.07.2020 gemäß § 135 Abs 2 Telekommunikationsgesetz (TKG) 2003, BGBl I Nr 70/2003 idF BGBl I Nr 23/2020, im Bundesgesetzblatt (BGBl II Nr 301/2020) kundgemacht und trat am 4.07.2020 in Kraft .
Gemäß § 135 Abs 3 TKG 2003 sind Informationen, die nach den Bestimmungen des TKG 2003 durch die Regulierungsbehörde zu veröffentlichen sind, jedenfalls auch in die Website der Regulierungsbehörde aufzunehmen. Die TK-NSiV 2020 samt Anlagen und Erläuternden Bemerkungen wird daher nachfolgend zum Download bereitgestellt.