Gemäß § 82 Abs 1 TKG 2021 hat die RTR-GmbH mit Verordnung die näheren Bestimmungen über die Modalitäten, insbesondere über Art, Umfang, Struktur und Datenformat der ihr zugänglich zu machenden Informationen und über die Abfrage dieser Daten sowie die Einsichtnahme in diese Daten festzulegen.
Mit einer Neufassung einer ZIS-V wird zum einen eine Anpassung an das TKG 2021 vorgenommen, zum anderen erfolgen Änderungen, die auf Grund der Erfahrungen aus dem operativen Betrieb der ZIS der vergangenen Jahre notwendig geworden sind.
Um Anpassungen für die Meldeverpflichteten sowie die RTR-GmbH zu ermöglichen, tritt die ZIS-V 2022 erst am 12.12.2022 in Kraft; bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die "Vorgänger-Verordnung" - die ZIS-V 2019 - in Geltung.