• Bereich
    TKK
  • Datum
    26.03.2013
  • Kategorie
    Konsultationen
  • Stellungnahme

Konsultation zu M 1.7/12

Öffentliche Konsultation zu M 1.7/12 - Entwurf einer Vollziehungshandlung betreffend den Markt „Gespräche für Nichtprivatkunden über das öffentliche Telefonnetz an festen Standorten (Endkundenmarkt)“


Gemäß § 128 Abs. 1 TKG 2003 ist interessierten Personen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen gemäß diesem Bundesgesetz zu geben, sofern diese beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden. Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 125 TKG 2003 nichts anderes bestimmt oder angegeben wird, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht wird.

Der Entwurf einer Vollziehungshandlung betrifft die Marktdefinition und -analyse des Endkundenmarktes für Gespräche von Nichtprivatkunden über das öffentliche Telefonnetz an festen Standorten. Der Entwurf der Vollziehungshandlung sieht vor, den Markt "Gespräche für Nichtprivatkunden über das öffentliche Telefonnetz an festen Standorten (Endkundenmarkt)“ iSd § 1 Z 10 TKMV 2008 als für die sektorspezifische Regulierung nicht mehr relevant festzustellen und die mit dem Bescheid M 10/09-52 vom 29.11.2010 auferlegte Verpflichtungen der A1 Telekom Austria AG aufzuheben.

Der Entwurf ist unten zum Download bereitgestellt. Allfällige Stellungnahmen zu dem Entwurf senden Sie bitte unter Bezugnahme auf "M 1.7/12" bis spätestens 26.04.2013, 12:00 Uhr an konsultationen@rtr.at

oder

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
1060 Wien
Österreich

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