§ 115a TKG 2003 trägt der Telekom-Control-Kommission auf, ein „Regulierungskonzept“ zu erstellen. Dieses Regulierungskonzept hat regulatorische Überlegungen zu absehbaren Entwicklungen im Bereich der elektronischen Kommunikation zu enthalten, um die Vorhersehbarkeit von Regulierung zu fördern. Es soll aufzeigen, wie die Regulierungsbehörde absehbare Entwicklungen im Bereich der elektronischen Telekommunikation einschätzt und welche Maßnahmen sie diesbezüglich zu treffen gedenkt. Dies soll helfen, Regulierung in gewisser Weise vorhersehbarer, planbarer zu gestalten.
Gemäß § 115a Abs 2 TKG 2003 ist vor der Veröffentlichung des Regulierungskonzepts interessierten Personen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zu gewähren.
Eingelangte Stellungnahmen werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, soweit § 125 TKG 2003 nichts anderes bestimmt oder angegeben wird, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht wird.
Der Entwurf ist unten zum Download bereitgestellt.
Allfällige Stellungnahmen zu dem Entwurf senden Sie bitte unter Bezugnahme auf "Regulierungskonzept" bis spätestens 06.05.2013, 12:00 Uhr an
konsultationen@rtr.at oder
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
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Österreich