• Bereich
    RTR-GmbH
  • Datum
    02.12.2005
  • Kategorie
    Stellungnahmen

Stellungnahmen zur öffentlichen Konsultation zur Novelle der EEN-V


Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH führte ein Konsultationsverfahren gem. § 128 TKG 2003 zum Thema
“Novelle der Einzelentgeltnachweisverordnung" durch. Innerhalb der Konsultationsfrist langten über 400 Stellungnahmen ein; die überwiegende Anzahl wurde von Kunden eines österreichischen Mobilfunkbetreibers aufgrund eines entsprechenden Hinweises auf der Website dieses Betreibers eingebracht. Da in diesen Stellungnahmen fast ausschließlich kein inhaltliches Vorbringen zur geplanten Novelle der EEN-V erstattet wurde bzw. sich die Einwände vor allem auch gegen die - in § 100 Abs. 3 TKG 2003 vorgeschriebene - Verkürzung der passiven Teilnehmernummern im Einzelentgeltnachweis richtet sowie aufgrund des Umstandes, dass diese Stellungnahmen zum Teil als vertraulich gekennzeichnet sind bzw. nicht eindeutig hervorgeht, ob diese vertraulich zu behandeln sind, wird auf eine Veröffentlichung im Interesse der Absender dieser Stellungnahmen verzichtet. Folgende Stellungnahmen stehen zum Download zur Verfügung.

  • Bundesarbeitskammer
  • Hutchison 3G Austria GmbH
  • mobilkom austria AG & Co KG
  • ONE GmbH
  • Herr Daniel Sokolov
  • Tele2UTA Telecommunication GmbH
  • tele.ring Telekom Service GmbH
  • T-Mobile Austria GmbH
  • TriCoTel Telekom GmbH (soweit die Stellungnahme Einlassungen zum Konsultationsentwurf beinhaltet)
  • Verband Alternativer Telekom-Netzbetreiber (VAT)
  • Wirtschaftskammer Österreich
  • YESSS! Telekommunikation GmbH

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