Im Sommer 2015 hat die Bundesregierung beschlossen, das 700-MHz-Band ab Anfang 2020 für den Mobilfunk zur Verfügung zu stellen. Mit Ende 2020 laufen die Nutzungsrechte für das Band 2100 MHz ab, mit Ende 2019 jene für das Band 3400–3600 MHz. Zusätzlich wurden auf europäischer Ebene die Bänder 3600–3800 MHz, 1500 MHz und 2300 MHz als harmonisierte ECS-Bänder identifiziert. Vor diesem Hintergrund ist kurz- bis mittelfristig mit Vergabeverfahren zu rechnen.
Das BMVIT und die Regulierungsbehörde (RTR-GmbH) möchten mit der vorliegenden Konsultation zu den anstehenden Vergaben wichtige Anregungen sammeln und mögliche Ansätze diskutieren. Das BMVIT und die Regulierungsbehörde wenden sich mit der Konsultation insbesondere an bestehende Mobilfunkbetreiber, an regionale drahtlose Breitbandanbieter, an potenzielle Neueinsteiger, an die Herstellerindustrie wie auch an die interessierte Öffentlichkeit.
Die Konsultation und ein Dokument mit einer Liste von Fragen sind unten abrufbar.
Die Konsultationsfrist wurde von ursprünglich 05.05.2016 auf 20.05.2016 verlängert.
Um Planungssicherheit für die Marktteilnehmer zu schaffen, hat die Regulierungsbehörde gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie nachfolgenden groben Zeitplan der Vergaben (Spectrum Release Plan) erstellt. Dieser rechtlich unverbindliche Plan soll die derzeitige Einschätzung der Behörden hinsichtlich zukünftiger Frequenzvergaben widerspiegeln. Er stellt jedenfalls kein Präjudiz hinsichtlich etwaiger davon abweichender Entscheidungen der Telekom-Control-Kommission dar.
Stellungnahmen zur Konsultationen finden Sie unter Konsultation zu künftigen Frequenzvergaben – Stellungnahmen