Gemäß § 5 Abs 8 TKG 2003 hat die RTR-GmbH für die der Wertminderung von Liegenschaften oder Objekten entsprechenden Abgeltungen nach § 5 Abs. 5 und Abs. 7 durch Verordnung Richtsätze festzulegen. Vor Erlassung einer Verordnung ist interessierten Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 125 TKG 2003 nichts anderes bestimmt oder angegeben wird, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht wird.
Der Entwurf steht unten zum Download bereit.
Allfällige Stellungnahmen zu diesem Entwurf senden Sie bitte unter Bezugnahme auf diesen bis spätestens 30.08.2019, 12:00 Uhr, einlangend, an
oder
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
1060 Wien
Österreich