• Bereich
    TKK
  • Datum
    26.02.2009
  • Kategorie
    Konsultationen
  • Stellungnahme

Öffentliche Konsultation zu Z 12/06; Z 2/07; Z 20/06; Z 11/05, Z 19/06; Z 21/06, Z 8/06, Z 9/05; Z 18/06; Z 9/06; Z 12/07 Festlegung von Entgelten für die Terminierung in individuellen öffentlichen Mobiltelefonnetzen

Gemäß § 128 Abs. 1 TKG 2003 ist interessierten Personen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen gemäß diesem Bundesgesetz zu geben, sofern diese beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden. Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 125 TKG 2003 nichts anderes bestimmt oder angegeben wird, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht wird. Diese Entwürfe von Vollziehungshandlungen betreffen primär die Festlegung von Entgelten für die Terminierung in die öffentlichen Mobiltelefonnetze der Mobilkom Austria AG, T-Mobile Austria GmbH, Orange Austria Telecommunication GmbH sowie Hutchison 3G Austria GmbH. Die Zeiträume, für die die gegenständlichen Anordnungen zu erlassen waren, liegen primär in der Vergangenheit. Allfällige Stellungnahmen zu diesen Entwürfen senden Sie bitte unter Bezugnahme auf diesen bis spätestens 24.03.2009 an konsultationen@rtr.at oder Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien
Österreich

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