• Bereich
    RTR-GmbH
  • Datum
    28.10.2005
  • Kategorie
    Konsultationen
  • Stellungnahme

Öffentliche Konsultation zur Novelle der EEN-V


Mit In-Kraft-Treten des Telekommunikationsgesetzes 2003, BGBl. I Nr. 70/2003 idgF 178/2004, hat die Regulierungsbehörde interessierten Personen Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Verordnungen, zu Bescheiden und sonstigen Vollziehungshandlungen zu gewähren, von denen zu erwarten ist, dass diese beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden. Aufgrund des Umstandes, dass die Materialien zu § 100 Telekommunikationsgesetz 2003 von den derzeit am Markt agierenden Mobilfunkbetreibern auf die Weise interpretiert werden, dass sie den Gesetzeswortlaut einschränken, wurde von der RTR-GmbH die Notwendigkeit gesehen, in der aufgrund § 100 Abs. 2 TKG 2003 am 01.12.2003 erlassenen und am 01.05.2004 in Kraft getretenen Einzelentgeltnachweisverordnung – EEN-V, ausdrücklich klarzustellen, unter welchen Voraussetzungen auch Prepaid-Kunden einen Anspruch auf einen Einzelentgeltnachweis haben. Stellungnahmen zum oben angeführten Entwurf einer Novelle der EEN-V senden Sie unter Bezugnahme auf diese bis spätestens 25.11.2005 an konsultationen@rtr.at oder Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
1060 Wien; Austria Hinweis: Nicht als vertraulich gekennzeichnete Stellungnahmen werden nach Abschluss der Konsultation auf der RTR-Website veröffentlicht.

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