• Bereich
    RTR-GmbH
  • Datum
    17.07.2006
  • Kategorie
    Konsultationen
  • Stellungnahme

Öffentliche Konsultation der RTR-GmbH zur Novelle der KEM-V


Gemäß § 128 Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl. I Nr. 70/2003 idgF, hat die Regulierungsbehörde interessierten Personen Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Verordnungen, zu Bescheiden und sonstigen Vollziehungshandlungen zu gewähren, von denen zu erwarten ist, dass diese beträchtliche Auswirkungen auf dem betreffenden Markt haben werden.

Am 12.05.2004 wurde von der RTR-GmbH die Kommunikationsparameter-, Entgelt und Mehrwertdiensteverordnung (KEM-V) erlassen. 

Um den teilweise geänderten Anforderungen des Marktes und des Konsumentenschutzes gerade im Bereich der Mehrwertdienste Rechnung tragen zu können, beschäftigt sich ein Teil der vorliegenden Novelle vor allem mit den Regelungen zur Erbringung von Mehrwertdiensten. Diese wurden im Bereich der Nachrichtendienste (SMS/MMS) teilweise präzisiert bzw. der heutige Situation angepasst. Ein zweiter großer Teil der Novelle beschäftigt sich mit dem Thema Notrufe. Hervorzuheben ist hier einerseits, dass Notrufnummern zukünftig ebenfalls per Bescheid zugeteilt werden, andererseits gibt es nun erweiterte Regelungen zur Frage der Vorgabe von Routingzielen bzw. zum Austausch dieser Informationen zwischen Zuteilungsinhabern bzw. Notrufträgern und Betreibern.

Unter Einbeziehung der Marktteilnehmer wurde von der RTR-GmbH der vorliegende Entwurf zur Novelle der KEM-V erstellt, der nun gemäß § 128 TKG 2003 konsultiert wird.

Da es sich um eine Novelle der KEM-V handelt, wird die endgültige Fassung nur den zu ändernden bzw. ergänzenden Text der Verordnung enthalten, der auch im BGBl kundgemacht werden wird. Zur leichteren Lesbarkeit sind im Konsultationsdokument sowohl die geplanten Änderungen (im Änderungsmodus) als auch die erläuternden Bemerkungen zu den geänderten Paragraphen (grau hinterlegt) dargestellt. Es wird ausdrücklich angemerkt, dass lediglich der Text der Novelle (Text im Änderungsmodus) zur Konsultation steht und Stellungnahmen nur zu diesem Teil abzugeben sind.

Stellungnahmen zum Entwurf der Novelle der KEM-V senden Sie unter Bezugnahme auf diese bis spätestens 28.08.2006 an

konsultationen@rtr.at

oder

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien; Austria

Hinweis: Nicht als vertraulich gekennzeichnete Stellungnahmen werden nach Abschluss der Konsultation auf der RTR-Website veröffentlicht.

Link zu den Stellungnahmen zur Konsultation 

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