Gemäß § 128 Abs. 1 TKG 2003 ist interessierten Personen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen gemäß diesem Bundesgesetz zu geben, sofern diese beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden.
Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 125 TKG 2003 nichts anderes bestimmt oder angegeben wird, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht wird.
Diese Entwürfe von Vollziehungshandlungen betreffen die Feststellung der TKK, dass auf dem Vorleistungsmarkt Transitdienste im öffentlichen Festtelefonnetz kein Unternehmen über beträchtiche Marktmacht verfügt und dass die für die Telekom Austria AG geltenden regulatorischen Verpflichtungen betreffend den gegenständlichen Markt mit Ablauf des 30.06.2007 aufgehoben werden. Die Entwürfe sind unten zum Download bereitgestellt.
Allfällige Stellungnahmen senden Sie bitte bis spätestens 28.02.2007 an
konsultationen@rtr.at
oder
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien; Österreich