Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH überprüft im Auftrag der Telekom-Control-Kommission das „Wholesaleangebot der Telekom Austria AG betreffend Mietleitungen“ und führt im Zeitraum vom 25.2.2005 bis 29.3.2005 eine Konsultation zu diesem Thema durch. Mit Bescheid M 12/03-54 vom 27.10.2004 stellte die Telekom-Control-Kommission fest, dass Telekom Austria AG auf dem Vorleistungsmarkt „Terminierende Segmente von Mietleitungen“ gemäß § 1 Z 12 TKMVO 2003 über beträchtliche Marktmacht verfügt, und verpflichtete sie unter anderem dazu, für die bereitzustellenden Zugangsleistungen bis 31.1.2005 ein Standardangebot zu veröffentlichen. Dieses Standardangebot findet sich unter http://www.telekom.at/Content.Node/meta/geschaeftsbedingungen.php.
Nach erster Durchsicht des Standardangebotes durch die RTR-GmbH erscheinen insbesondere die folgenden Punkte problematisch:
1. „Normale“ terminierende Segmente (ohne Koppelung, zwischen 2 beliebigen Standorten, etc.) sind vom Standardangebot nicht umfasst. So werden terminierende Segmente beispielsweise nur zwischen Endkundenstandort und Netzübergabepunkt innerhalb desselben PoI-Einzugsbereichs angeboten. Aus dieser Formulierung ist ersichtlich, dass einerseits Verbindungen zwischen 2 Punkten, die nicht demselben PoI-Einzugsbereich zuzuordnen sind, andererseits Verbindungen, die keinen Endkundenstandort betreffen, sondern zB einen Kollokationsstandort, nicht angeboten werden.
2. Weiters schränkt Telekom Austria das Angebot dahingehend ein, dass der Angebotsadressat die Mietleitungen des Standardangebotes in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht verändern muss.
3. Telekom Austria bietet eine Koppelung von terminierenden Segmenten nur auf 155 Mbit/s an. Eine Koppelung von terminierenden Segmenten auch auf andere Datenraten sowie eine kaskadierte Koppelung ist im Standardangebot jedoch nicht enthalten.
4. Nach erster Überprüfung spiegelt die Preisstruktur auf der Vorleistungsebene die Preisstruktur auf der Endkundenebene nicht in allen Punkten wider. Insbesondere das Einmalentgelt von EUR 25.000 pro Vertragspartner für die Inanspruchnahme der elektronischen Bestelloberfläche erscheint überhöht.
Interessierte Parteien werden eingeladen, ihre Anmerkungen zum Standardangebot einzubringen.
Allfällige Stellungnahmen senden Sie bitte bis spätestens 29.3.2005 mit dem Betreff/Kennwort "Wholesaleangebot Mietleitungen" an
konsultationen@rtr.at oder Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien; Austria
Hinweis: Nicht als vertraulich gekennzeichnete Stellungnahmen werden nach Abschluss der Konsultation auf der Website der RTR-GmbH veröffentlicht.