• Bereich
    RTR-GmbH
  • Datum
    25.11.2011
  • Kategorie
    Konsultationen
  • Stellungnahme

Öffentliche Konsultation der RTR-GmbH zum Entwurf der Kostenbeschränkungs­­­­­­­­­­­­verordnung (KobeV)

Gemäß Telekommunikationsgesetz 2003 in der geltenden Fassung hat die Regulierungsbehörde interessierten Personen Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Verordnungen, zu Bescheiden und sonstigen Vollziehungshandlungen zu gewähren, von denen zu erwarten ist, dass diese beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden.

Die RTR-GmbH beabsichtigt mit dem Ziel, Maßnahmen zur Erhöhung der Kostentransparenz und der Ausgabensteuerung für Teilnehmer bei Nutzung von Telekommunikationsdiensten einzuführen, gemäß § 25a TKG 2003 idF BGBl. I Nr. 102/2011 eine Kostenbeschränkungsverordung (KobeV) zu erlassen. Mit dieser Verordnung soll das Ziel erreicht werden, Kostenkontroll-, Warn-, und Sperreinrichtungen zu implementieren, die den Teilnehmern einen zuverlässigen Schutz vor dem Anfall überhöhter Entgelte bei der Nutzung von Telekommunikationsdiensten bieten.

Stellungnahmen zum oben angeführten Entwurf der KobeV senden Sie unter Bezugnahme auf diese bis spätestens 13.01.2012 an

konsultationen@rtr.at

oder

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
1060 Wien
Austria

Hinweis: Nicht als vertraulich gekennzeichnete Stellungnahmen werden nach Abschluss der Konsultation auf der RTR-Website veröffentlicht.

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