• Bereich
    RTR-GmbH
  • Datum
    17.02.2022
  • Kategorie
    Konsultationen
  • Stellungnahme

Öffentliche Konsultation zu einer Verordnung, mit der Regelungen zur Übertragung von Nummern zwischen Mobil-Sprachkommunikations­diensteanbietern erlassen werden – Nummern­übertragungs­verordnung 2022 – NÜV 2022 (17.02.2022)

Öffentliche Konsultation zu einer Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der Regelungen zur Übertragung von Nummern zwischen Mobil-Sprach­kommunikations­dienste­anbietern erlassen werden (Nummern­übertragungs­verordnung 2022 – NÜV 2022) – Konsultation eines Entwurfes einer Vollziehungshandlung

Gemäß § 206 Abs 1 TKG 2021 ist interessierten Kreisen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen gemäß diesem Bundesgesetz zu gewähren, die beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden. Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 208 TKG 2021 nicht anderes bestimmt oder angegeben wird, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht wird.

Der gegenständliche Entwurf einer Vollziehungshandlung betrifft den Entwurf einer Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der Regelungen zur Übertragung von Nummern zwischen Mobil-Sprachkom­munikations­dienste­anbietern erlassen werden (Nummernübertragungsverordnung 2022 – NÜV 2022). Ziel dieser Verordnung ist eine Anpassung der in der geltenden Nummernübertragungsverordnung 2012 (BGBl. II Nr. 48/2012 idF BGBl. II Nr. 482/2021) verankerten Regelungen an die für die Nummernübertragung maßgeblichen Rechtsgrundlagen des am 1.11.2021 in Kraft getretenen Telekommunikationsgesetzes 2021 durch die Neubekanntmachung einer NÜV 2022. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Entgeltfreiheit der Nummernübertragung für Endnutzerinnen und Endnutzer, der Wegfall des bestehenden Endnutzervertrags ex lege, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, sowie die Ausdehnung der Möglichkeit zur nachträglichen Nummernübertragung auf einen Monat nach Vertragsende hervorzuheben. Im Interesse einer raschen Neuregelung wurde von der umfassenden Ausarbeitung eines gemeinsamen Prozesses für Festnetz- und mobile Nummernübertragungen abgesehen, so dass sich diese Verordnung auch weiterhin nur auf mobile Nummern bezieht.

Der Entwurf steht unten zum Download bereit.

Allfällige Stellungnahmen senden Sie bitte unter Bezugnahme auf den Entwurf bis spätestens 24.03.2022, 12:00 Uhr, an

konsultationen@rtr.at

Stellungnahmen werden – wenn nicht explizit anders angegeben – auf der Webseite der RTR-GmbH veröffentlicht, ebenso wird eine Liste der Unternehmen, die Stellungnahmen abgegeben haben, öffentlich zur Verfügung gestellt.

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