Am 15. September 2020 wurde die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in den verbundenen Rechtssachen C-807/18 und C-39/19 veröffentlicht. Damit wird die Netzneutralitäts-Verordnung (Verordnung [EU] 2015/2120), die den tragenden Grundsatz der Offenheit des Internets (Netzneutralität) festschreibt, erstmals durch den EuGH ausgelegt.
Anbei finden Sie die Position der RTR zur Zero-Rating-Entscheidung des EuGH: