• Bereich
    Telekommunikation
  • Datum
    16.03.2020

Corona-Infektionsvorsorge: Home Office-Betrieb bei RTR-GmbH und Behörden KommAustria, PCK und TKK

Kein Publikumsverkehr in den Geschäftsräumen. Umstellung auf rein elektronische Kommunikation gewährleistet Weiterbetrieb.

Zum Schutz von Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und zur bestmöglichen Unterstützung der gesamtgesellschaftlichen Bemühungen um die Minimierung der Verbreitung des neuartigen Corona-Virus und von COVID-2019-Neuerkrankungen, stellen die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) sowie die Behörden KommAustria, Post Control Kommission (PCK) und Telekom Control Kommission (TKK) ab sofort und bis auf Widerruf ihren Betrieb weitestgehend auf Home Office-Lösungen um und vermeiden den Publikumsverkehr in ihren Geschäftsräumen.

Anträge, Beschwerden und alle weiteren Einreichungen sowie Anfragen und sonstiger Kontaktbedarf sind bis auf Weiteres ausschließlich auf elektronischem Wege durchzuführen. Es wird dringend ersucht, auf Post- oder Paketzusendungen zu verzichten, da langfristige Bearbeitungszeiten in Kauf zu nehmen wären.

Die in Heimarbeit entsendeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dafür technisch vollumfänglich ausgestattet. Die Kommunikation mit der RTR-GmbH und den Behörden ist wie bisher über allenfalls bekannte E-Mail-Kontakte und Rufnummern oder über die allgemeine Adresse rtr@rtr.at sowie unter der zentralen Rufnummer +43 1 580 580 ohne nennenswerte Einschränkungen möglich.


Einreichungen, Anträge, Erfüllung von Berichtspflichten etc. über www.rtr.at

Auf der Website https://www.rtr.at stellt die RTR-GmbH seit Ende 2019 unter „eingabe.rtr.at“ eine digitale Kontaktplattform zur Verfügung, über die Dokumente aller Art an die Regulierungsbehörden KommAustria, PCK und TKK und an die RTR-GmbH rechtssicher übermittelt werden können. Die Nutzerinnen und Nutzer erhalten unmittelbar nach Absenden ihrer Unterlagen eine amtssignierte PDF-Bestätigung, mit der beispielsweise fristgerechte Einbringungen nachgewiesen werden können.

Anträge, Berichtspflichten, zahlreiche E-Government-Services und andere Anliegen können außerdem über das Portal eRTR abgewickelt werden.

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