• Bereich
    Telekommunikation
  • Datum
    15.12.2016

Telekom-Regulierungsbehörde schlägt weitere Liberalisierungsschritte für die Telekommunikationsmärkte vor

Konsultation der Entscheidungsentwürfe bis Ende Jänner 2017

Die Telekom-Control-Kommission (TKK) plant, für einzelne Telekommunikationsmärkte die Regulierung weiter zurückzunehmen. Am 12. Dezember hat die TKK dazu Entscheidungsentwürfe beschlossen, die nun öffentlich zur Konsultation stehen.

„In den letzten Jahren wurde der Telekommunikationsmarkt durch Regulierungsmaßnahmen für den Wettbewerb geöffnet. Das Ergebnis: Wir haben derzeit ausreichend Wettbewerb. Österreichs Wirtschaft und Konsumentinnen und Konsumenten können bei Telekommunikations­dienstleistungen aus einer Vielzahl von Anbietern wählen und das zu sehr attraktiven Preisen. Daher kann die Regulierung zurückgefahren werden“, erklärt Mag. Johannes Gungl, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post, die Intention der Entscheidungsentwürfe.

Ein Kernpunkt der Entscheidungsentwürfe ist die Aufhebung der Verpflichtung für A1 Telekom Austria zu Verbindungsnetzbetrieb (Carrier Preselecetion und Carrier Selection) bei Festnetztelefonie. „Zu Beginn der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes – also vor fast 20 Jahren – hatte die Sicherstellung des Verbindungsnetzbetriebs für die Marktöffnung eine große Bedeutung, da nur durch diese Regulierungsmaßnahme auch andere Anbieter in den Markt eintreten konnten“, erklärt Gungl. „Nun ist die wettbewerbliche Situation eine ganz andere. Rund 85 % aller Telefonate werden heute über das Mobilnetz geführt. Eine starke Regulierung des Festnetzmarktes ist daher nicht mehr zeitgemäß.

Die Entscheidungsentwürfe der TKK (https://www.rtr.at/de/inf/Konsult_M_1_7_15_Originierung, https://www.rtr.at/de/inf/Konsult_M_1_3_15_ZugangPrivat, https://www.rtr.at/de/inf/Konsult_M_1_4_15_ZugangNichtprivat) werden bis Ende Jänner 2017 national konsultiert. Danach müssen sie mit der Europäischen Kommission und anderen Regulierungsbehörden zur Stellungnahme übermittelt werden, bevor die TKK endgültige Entscheidungen fassen kann.

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