• Bereich
    Telekommunikation
  • Datum
    17.07.2019

RTR informiert zur SIM-Karten-Registrierung

Bis zum 1. September 2019 müssen alle Nutzerinnen und Nutzer ihre Wertkarten registrieren. Folgende wichtige Informationen sind dabei zu beachten.

  • Keine Aufladung mehr möglich für unregistrierte Wertkarten nach dem 01.09.;
  • Idealerweise Sommer für Registrierung nutzen;
  • Registrierungs-Informationen von rund 20 Betreibern auf RTR-Webseite.

Seit Jahreswechsel müssen neu gekaufte SIM-Karten registriert werden; ganz egal ob Wertkarte („Prepaid“) oder Vertrag („Postpaid“), herkömmlicher Sprachtarif oder reiner Datentarif im mobilen WLAN-Router.

SIM-Karten-Nutzer mit Vertrag haben schon bei Vertragsabschluss ihre notwendigen Daten angegeben. Aber bereits vor Jahreswechsel bestehende Nutzerinnen und Nutzer von Wertkarten müssen die Registrierung ihrer bis dahin anonymen SIM-Karten bis zum 1. September 2019 nachgeholt haben. Passiert das nicht, kann die Karte nicht mehr aufgeladen und nach Verbrauch des Guthabens nicht mehr aktiv genutzt werden.

„Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, weil das Mobiltelefon plötzlich nicht mehr funktioniert, empfehlen wir die Sommermonate für die Registrierung zu nutzen. Auf der RTR-Webseite finden Sie dazu die Links zu den Registrierungs-Informationen von rund 20 Betreibern“, sagt Telekom-Regulator Klaus M. Steinmaurer.

So funktioniert‘s

Der Betreiber muss Namen, akademischen Grad und Geburtsdatum erfassen. Bei juristischen Personen wie Vereinen oder GmbH muss eine vertretungsbefugte Person einen geeigneten Registerauszug vorlegen.

Die „Identifikationsverordnung“ gibt die zulässigen Verfahren für die Registrierung vor: etwa beim Betreiber im Shop, bei deren Vertriebspartnern (z.B. Handyshops oder Elektrofachhandel), durch eine Bestätigung Ihres Kredit- oder Finanzinstituts oder über das Internet mittels Webcam („Photoident“). „Erkundigen Sie sich am besten im Vorfeld bei Ihrem Betreiber, welche Unterlagen Sie benötigen. Das kann zum Beispiel der PUK-Code sein“, empfiehlt Steinmaurer.

Die erfolgreiche Registrierung ist für die Betreiber verpflichtend. Kommen sie dieser Aufgabe nicht nach, drohen Strafen bis zu 37.000 Euro.

Minderjährige Nutzerinnen und Nutzer

Das BMVIT legt die gesetzlichen Vorgaben so aus, dass für die bloße Identifizierung keine Geschäftsfähigkeit vorausgesetzt wird. Minderjährige Nutzerinnen und Nutzer können sich also eigenständig registrieren. Die Daten des gesetzlichen Vertreters müssen dabei nicht zusätzlich erhoben werden.

Kosten

Die Betreiber dürfen für die Registrierung Entgelte verlangen. Meistens gibt es aber eine kostenlose Möglichkeit über das Internet. Manchmal verlangen Vertriebspartner und Handyshops eine Aufwandsentschädigung, wenn sie die Registrierung durchführen. „Fragen Sie am besten vor Kauf der Prepaid-SIM-Karte oder vor der Registrierung nach den Kosten und Möglichkeiten“, rät Steinmaurer.

Informationen zur Wertkartenregistrierung

Identifikationsverordnung

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