• Bereich
    Telekommunikation
  • Datum
    30.07.2014

Mehr Breitband: Regulierungsbehörde erlaubt Nutzung von GSM-Frequenzbereichen für UMTS und LTE

In ihrer Sitzung vom 28. Juli 2014 hat die Regulierungsbehörde die Umwidmung bestehender Frequenznutzungsrechte im GSM-Bereich (900 MHz und 1800 MHz) beschlossen. Ab sofort können diese Frequenzbänder auch für UMTS (3G) und LTE (4G) verwendet werden.

Mehr Spektrum für Breitband nutzbar

„Alle drei Mobilfunkbetreiber profitieren von der Liberalisierung der Frequenzbereiche 900 MHz und 1800 MHz. Durch die Umwidmung können sie von ihrem bestehenden Frequenzspektrum einen deutlich größeren Anteil als bisher für die Erbringung von Breitbanddiensten mittels UMTS und LTE nutzen“, erläutert Mag. Johannes Gungl, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation und Post, die Entscheidung der Regulierungsbehörde. „Das für Breitband nutzbare Mobilfunkspektrum steigt damit von derzeit 59 % auf fast 90 %“, so Gungl weiter.

Sowohl LTE als auch UMTS sind technisch effizientere Technologien als GSM. UMTS und LTE weisen nicht nur eine deutlich höhere Spitzendatenrate als GSM auf, sondern ermöglichen auch eine höhere Kapazität. Je Flächeneinheit und Frequenzbandbreite kann somit ein höherer Datendurchsatz erreicht werden.

Liberalisierung stärkt den Wettbewerb

Eine rasche Umwidmung der GSM-Frequenznutzungsrechte war aus wettbewerblicher Sicht geboten, damit der Breitbandwettbewerb mit LTE gestärkt wird.

Die positiven volkswirtschaftlichen Effekte, die diese Entscheidung der Regulierungsbehörde mit sich bringt, sind mehr Kapazität für Breitbanddienste, mehr Flächenspektrum für die Versorgung des ländlichen Raumes mit Breitband und langfristige Kosteneinsparungen durch höhere technische Effizienz.

Regulierungsbehörde drängt Betreiber zu Defragmentierung

Eine weitere Barriere für eine effizientere Frequenznutzung stellt die gegenwärtige Aufsplittung (Fragmentierung) des genutzten Frequenzspektrums dar, d.h. die Betreiber haben in einem Frequenzband viele kleinere Pakete, die aber nicht nebeneinander liegen. „Wir als Regulierungsbehörde würden es im Sinne einer noch effektiveren Frequenznutzung begrüßen, wenn sich die Betreiber auf eine Defragmentierung, d.h. auf einen Abtausch der Frequenzpakete privatrechtlich einigen könnten. Wir haben die regulatorischen Barrieren für einen solchen Abtausch beseitigt – nun liegt der Ball bei den Betreibern“, stellt Gungl klar. „Es wäre besser, viele kleine Straßen zu einer Autobahn zusammenzulegen, dann kommt man nämlich schneller voran!“

Die Bescheide sowie weitere Informationen zu Frequenzvergabeverfahren sind nachfolgend abrufbar.

Gerne halten wir Sie am Laufenden!

Ich stimme der Verarbeitung meiner hier angegebenen E-Mail-Adresse laut den Bestimmungen zum Datenschutz ausdrücklich zu. Diese Zustimmung kann ich jederzeit widerrufen.