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Abfragen der ECG-Liste

Um die Liste gemäß § 7 E-Commerce-Gesetz - ECG abzufragen, können Sie Ihre zu prüfenden E-Mail-Adressen einzeln in das dargestellte Feld eingeben und mit <Enter> hinzufügen. Um zu einem Ergebnis zu gelangen, bestätigen Sie Ihre Einträge mit der Schaltfläche "E-Mail hinzufügen". Anschließend erhalten Sie die Möglichkeit, das Ergebnis nach "enthalten" oder "nicht enthalten" zu sortieren.

Weiters bieten wir die Möglichkeit, eine Liste im .txt- oder .csv-Format zu erstellen, um diese mit den Einträgen der ECG-Liste zu vergleichen. Dazu können Sie die Liste entweder über das Feld "Datei auswählen" hinzufügen, oder von einem Verzeichnis Ihrer Wahl in das Feld ziehen.

Anfragen richten Sie bitte an die E-Mail-Adresse ecg-anfrage@rtr.at.