Gemäß § 10 Abs 11 KEM-V 2009 können in begründeten Fällen einzelne Rufnummern oder Rufnummernbereiche durch die RTR-GmbH von der Zuteilung ausgenommen werden.
Folgende öffentliche Kurzrufnummern für Telefonauskunftsdienste sind gemäß § 10 Abs 11 KEM-V 2009 von der Zuteilung ausgenommen:
Zu den oben angeführten öffentlichen Kurzrufnummern für Telefonauskunftsdienste liegen widersprüchliche Angaben der Antragsteller vor. Bis zur Klärung des Sachverhaltes bleiben diese Kurzrufnummern von der Zuteilung ausgenommen.
RUNDFUNK UND TELEKOM
REGULIERUNGS-GMBH
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