Bargeld und wertvolle Dokumente sollten nur nach genauer Abklärung mit dem Postdiensteanbietern transportiert werden. Bei den meisten Standardprodukten ist eine derartige Beförderung ausgeschlossen und es ist vor allem kein Versicherungsschutz im Falle eines Verlustes gegeben. Bitte erkundigen Sie sich im Falle eines solchen Versandes vorab genau, welcher Versicherungsschutz für Ihre Sendungen gegeben ist.
Wenn Sie Werbesendungen „An einen Haushalt“ nicht erhalten wollen, können Sie einen Aufkleber auf Ihrem Briefkasten befestigen, auf dem „Bitte keine Werbung“ steht. Diesen Aufkleber erhalten Sie bei der Wirtschaftskammer Österreich Konsumentenschutzorganisationen oder anderen Interessenvertretungen. Der Aufkleber ist bindend für Postdiensteanbieter und andere Organisationen, die Werbung verteilen.
Um Werbesendungen zu unterbinden, die an Sie adressiert sind, können Sie sich in die Robinsonliste eintragen lassen.
Man unterscheidet zwischen Werbesendungen, die nicht adressiert sind, und persönlich adressierten Werbesendungen.
Nicht adressierte Sendungen haben den Aufdruck „An einen Haushalt“ oder werden ohne Anschrift in den Briefkasten eingeworfen, wie zum Beispiel Flugzettel oder Werbebroschüren.
Adressierte Werbung ist direkt an Sie gerichtet, indem die Sendung mit Ihrem Namen und Ihrer Anschrift gekennzeichnet wird.
Eine Sendungsverfolgung ist eine freiwillige Dienstleistung einzelner Postdiensteanbieter, bei der der Sendungsverlauf einer Sendung durch Eingabe von Daten (z.B. Sendungs- oder Beförderungsnummer) selbst nachverfolgt werden kann.
Eine Nachforschung ist ein formeller Auftrag, den Weg und den Verbleib einer bestimmten Sendung zu ermitteln. Grundsätzlich sind nur Absender:innen zur Erteilung eines Nachforschungsauftrages berechtigt.