Sie können ein Schlichtungsverfahren bei der RTR beantragen, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind:
Wichtig: Bei bloßen Kaufverträgen von Smartphones/Routern oder z.B. Handyversicherungen ist ein Schlichtungsverfahren nicht möglich.
Wichtig: Eine telefonische Beschwerde genügt nicht!
Als schriftliche Beschwerde gilt zum Beispiel eine Beschwerde per:
Das ist der Fall, wenn
oder
Unser Erklärvideo zum Schlichtungsverfahren kann ebenfalls eine nützliche Hilfestellung sein.
Wichtig: Ob ein Schlichtungsverfahren tatsächlich durchgeführt werden kann, entscheidet immer die Schlichtungsstelle. Grundlage dafür sind die Verfahrensrichtlinien. So sind z.B. bestimmte Streitwertgrenzen zu beachten.