Sie können ein Schlichtungsverfahren bei der RTR beantragen, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Ihre Beschwerde betrifft einen Vertrag über einen Kommunikationsdienst mit einem:
- Telefonanbieter (Mobilfunk oder Festnetz)
Wichtig: Bei bloßen Kaufverträgen von Smartphones/Routern oder z.B. Handyversicherungen ist ein Schlichtungsverfahren nicht möglich.
- Internetanbieter (mobiles Internet oder Internet zu Hause)
- E-Mail-Anbieter (GMX oder Gmail)
- Chat-Anbieter (WhatsApp oder Signal)
- Kabel-TV- oder Pay-TV-Anbieter
Wichtig: Bei Streamingdiensten (z.B. Netflix) kann kein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden.
2. Sie haben sich bereits schriftlich bei Ihrem Anbieter beschwert.
Wichtig: Eine telefonische Beschwerde genügt nicht!
Als schriftliche Beschwerde gilt zum Beispiel eine Beschwerde per:
- Brief
- E-Mail
- Webformular
- Chat mit dem Kundenservice
3. Ihre Beschwerde war erfolglos.
Das ist der Fall, wenn
- Sie bereits eine schriftliche Antwort vom Anbieter erhalten haben, mit der Sie nicht einverstanden sind,
oder
- wenn Sie schon mehr als 4 Wochen auf eine schriftliche Antwort Ihres Anbieters warten.
Unser Erklärvideo zum Schlichtungsverfahren kann ebenfalls eine nützliche Hilfestellung sein.
Wichtig: Ob ein Schlichtungsverfahren tatsächlich durchgeführt werden kann, entscheidet immer die Schlichtungsstelle. Grundlage dafür sind die Verfahrensrichtlinien. So sind z.B. bestimmte Streitwertgrenzen zu beachten.
Wenn die oben angeführten Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie hier einen Schlichtungsantrag stellen:
Schlichtungsantrag stellen