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 Wann kann ich ein Schlichtungsverfahren beantragen?

Sie können ein Schlichtungsverfahren bei der RTR beantragen, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind:


1. Ihre Beschwerde betrifft einen Vertrag über einen Kommunikationsdienst mit einem:

  • Telefonanbieter (Mobilfunk oder Festnetz)
  • Internetanbieter (mobiles Internet oder Internet zu Hause)
  • E-Mail-Anbieter (GMX oder Gmail)
  • Chat-Anbieter (WhatsApp oder Signal)

Wichtig: Bei bloßen Kaufverträgen von Smartphones/Routern oder z.B. Handyversicherungen ist ein Schlichtungsverfahren nicht möglich.


2. Sie haben sich bereits schriftlich bei Ihrem Anbieter beschwert.

Wichtig: Eine telefonische Beschwerde genügt nicht!

Als schriftliche Beschwerde gilt zum Beispiel eine Beschwerde per:

  • Brief
  • E-Mail
  • Webformular
  • Chat mit dem Kundenservice 


3. Ihre Beschwerde war erfolglos.

Das ist der Fall, wenn

  • Sie bereits eine schriftliche Antwort vom Anbieter erhalten haben, mit der Sie nicht einverstanden sind,

oder

  • wenn Sie  schon mehr als 4 Wochen auf eine schriftliche Antwort Ihres Anbieters warten.


Unser Erklärvideo zum Schlichtungsverfahren kann ebenfalls eine nützliche Hilfestellung sein.


Wichtig: Ob ein Schlichtungsverfahren tatsächlich durchgeführt werden kann, entscheidet immer die Schlichtungsstelle. Grundlage dafür sind die Verfahrensrichtlinien. So sind z.B. bestimmte Streitwertgrenzen zu beachten.