Wir, die Schlichtungsstelle, können Ihnen helfen, wenn Sie ein Problem mit einem Anbieter eines elektronischen Kommunikationsdienstes haben. Unter einen elektronischen Kommunikationsdienst fallen z.B. Telefon-, Internet-, Kabelnetzprodukte, Pay-TV-Abos und auch bestimmte Mail- und Messengerdienste. Beispiele für Probleme sind Unklarheiten mit einer Abrechnung oder wenn technische Probleme (z.B. beim Internetanschluss) vorliegen. Solche Fälle können Sie bei uns in einem Schlichtungsverfahren klären.
Bei einem Schlichtungsverfahren versuchen wir, eine einvernehmliche Lösung zwischen Ihnen und Ihrem Anbieter zu finden. Scheitert dieser Versuch, wird der Fall von uns geprüft und wir teilen Ihnen unsere Rechtsansicht zum Problem schriftlich mit. Das kann z.B. ein Vorschlag zur Problemlösung sein. Ist Ihre Beschwerde aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt, werden wir auch das mitteilen. Nachstehend geben wir Ihnen einen groben Überblick zum Schlichtungsverfahren.
1. Schicken Sie eine schriftliche Beschwerde an Ihren Anbieter. Bei einer Beschwerde über eine Rechnung empfehlen wir Ihnen einen Einspruch innerhalb von drei Monaten ab dem Erhalt der Rechnung. Erheben Sie später einen Einspruch, sind unter Umständen wichtige Daten gelöscht.
2. Warten Sie die schriftliche Antwort des Anbieters ab. Wenn Sie mit der Antwort nicht einverstanden sind, können Sie bei uns einen Schlichtungsantrag einbringen. Verwenden Sie dafür unser Verfahrensformular. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und nennen Sie eine sinnvolle Lösung Ihres Problems.
3. Sie haben ein Jahr Zeit, einen Schlichtungsantrag einzubringen. Die Frist beginnt zu laufen, wenn Sie die Beschwerde beim Anbieter erhoben haben.
4. Die Verfahrensrichtlinien für das Schlichtungsverfahren finden Sie am Ende der Seite. Die Verfahrensrichtlinien regeln, was Sie alles beachten müssen. Bitte lesen Sie sie sorgfältig durch.
5. Bei einem Streitwert unter 20 Euro ist ein Verfahren meistens nicht möglich.
6. Bei Verfahren mit einem Streitwert von 20 bis 150 Euro beschränkt sich das Schlichtungsverfahren auf einen Einigungsversuch.
7. Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Sie müssen nur Ihre eigenen Kosten tragen (zum Beispiel für Kopien, Porto, Telefon, Rechtsanwalt).
1. Wir versuchen in einem ersten Schritt, eine Einigung zwischen Ihnen und dem Anbieter zu finden.
2. Kommt keine Einigung zustande, prüfen wir alle Unterlagen. Technische Fragen werden von unseren Technikern überprüft. Das Ergebnis unserer Untersuchungen teilen wir Ihnen mit. Es gibt zwei Möglichkeiten, wie das Verfahren endet:
Aufschub der Fälligkeit bedeutet, dass Sie den strittigen Teil der Rechnung vorerst nicht bezahlen müssen. Der Aufschub der Fälligkeit gilt erst, wenn wir Ihnen diesen schriftlich bestätigen.
Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die RTR ist durch § 205 Telekommunikationsgesetz 2021 und durch das Alternative-Streitbeilegung-Gesetz damit beauftragt, Schlichtungsverfahren zu führen.
Bei Erstkontakt mit der Schlichtungsstelle und bei allgemeinen Anfragen erreichen Sie uns telefonisch unter
Montag bis Freitag 08:00 bis 17:00 Uhr
Für einen neuen Antrag oder Kontaktaufnahme in einem bereits eingeleiteten Schlichtungsverfahren, nutzen Sie das Online-Verfahrensformular. Weitere Kontaktmöglichkeiten zu einem laufenden Verfahren: