Die Mobilfunkbetreiber haben für ihre jeweiligen Frequenzbereiche exklusive Nutzungsrechte erworben. Aus diesem Grund kann auch nur der Mobilfunkbetreiber eine Basisstation (oder einen Repeater - zB. GSM-Repeater) betreiben, siehe dazu auch den OFB-Infoletter (Stand Juni 2017) des BMVIT.
RUNDFUNK UND TELEKOM
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