Versorgungsverpflichtung Autobahnen und Schnellstraßen

Im Rahmen der Basissversorgungspflichten der Vergabe zu 700/1500/2100 MHz sind die Betreiber zu einer Versorgung der Autobahnen und Schnellstraßen verpflichtet.

Die Autobahnen und Schnellstraßen sind in Anhang J.5 der Frequenzzuteilung (GIS Geopackage) definiert:

Anhang J5 Autobahnen u Schnellstraßen
Anhang J5: Autobahnen und Schnellstraßen © CC BY 4.0 / basemap.at
Versorgungsverpflichtung Autobahnen und Schnellstraßen
BandDatum ab
VersorgungDownlinkUplink
700 MHz
31.12.202398% der Streckenlänge
10 MBit/s
1 MBit/s

Diese Versorgungsverpflichtung gilt nur für jene Streckenabschnitte, in denen das verpflichtete Unternehmen bereits zum Stichtag 31.12.2019 Mobilfunkinfrastruktur betreibt oder der jeweilige Straßeninfrastrukturbetreiber zur Versorgung notwendige Standorte spätestens sechs Monate vorher zur Verfügung gestellt hat.