Basisversorgungspflichten

Im Rahmen der Versorgungsverpflichtungen der Vergabe zu 700/1500/2100 MHz sind die Betreiber zu einer Basisversorgung verpflichtet.

Die Basisversorgungspflichten betreffen jene Betreiber, denen Nutzungsrechte im Frequenzbereich 700 MHz oder 2100 MHz zugeteilt wurden und sind abhängig von dem erworbenen Frequenzspektrum. Diese Verpflichtungen müssen nicht ausschließlich mit Frequenzen dieser Vergabe erbracht werden.

Die Basisverpflichtungen betreffen