Versorgung Bahnstrecken

Im Rahmen der Basissversorgungspflichten der Vergabe zu 700/1500/2100 MHz sind die Betreiber zu einer Versorgung von Bahnstrecken verpflichtet.

Die für die Versorgung relevanten Bahnstrecken sind in Anhang J.8 der Frequenzzuteilung (GIS Geopackage) definiert:


Anhang J8 Bahnstrecken
Anhang J8: Versorgungsauflage Bahnstrecken © CC BY 4.0 / basemap.at
Versorgungsverpflichtung Bahnstrecken
BandDatum ab
VersorgungDownlinkUplink
700 MHz
31.12.202398% der Streckenlänge
10 MBit/s
1 MBit/s

Die Versorgungsverpflichtung gilt nur für jene Bahnstreckenabschnitte, in denen das verpflichtete Unternehmen bereits zum Stichtag 31.12.2019 Mobilfunkinfrastruktur betreibt oder der jeweilige Bahninfrastrukturbetreiber zur Versorgung notwendige Standorte spätestens sechs Monate vorher zur Verfügung gestellt hat.