Entbündelung schafft einen Beitrag zum Zugang zur Infrastruktur der A1 Telekom Austria
Mit dem Bescheid M 1.5/15-115 wurde eine marktbeherrschende Stellung von A1 Telekom Austria AG auf dem Vorleistungsmarkt für lokalen Zugang an festen Standorten festgestellt. Es wurden ihr spezifische Verpflichtungen auferlegt, insbesondere der Zugang zu Kupferdoppeladern.
Darüber hinaus enthält der Bescheid überarbeitete Regelungen in Bezug auf den Einsatz von VDSL2 und Vectoring im Anschlussnetz mit der Neuerung, dass Vectoring unter bestimmten Voraussetzungen nun auch an entbündelten Hauptverteilern eingesetzt werden kann.