Wenn Sie als Gemeinde nur Leerrohre verlegt haben, müssen Sie nichts in die ZIB melden (nur ZIS)
Wenn Sie als Gemeinde ein Glasfasernetz verlegt haben (bzw. ein OAN), so sind sie (neben der ZIS auch) zur Einmeldung in die ZIB verpflichtet. Sie können diese Meldeverpflichtung (wie in der ZIS) auch an ein anderes Unternehmen (z.B. Planungsbüro oder Betreiber des Netzes) übertragen. Die Meldung muss aber im Namen der Gemeinde erfolgen. Der Betreiber des Netzes kann für die Einmeldung also nicht seinen eigenen User verwenden, sondern muss dazu einen gesonderten User verwenden, als der er im Auftrag der Gemeinde handelt. Dazu senden Sie bitte eine E-mail an zib@rtr.at.
Ja, die Gemeinden, sowie die nominierten Ansprechpersonen, erhalten eine E-Mail, sobald eine Freischaltung durchgeführt wurde.
Die Gemeinden nominieren Ansprechpersonen, welche die ZIB-Einmeldung durchführen. Die nominierten Ansprechpersonen werden dann von der RTR für das ZIB-Portal freigeschalten. Verfügt die Ansprechperson bereits über einen ZIS-Zugang, kann erst nach erfolgter Freischaltung (Anforderung per Mail an zib@rtr.at), mit den bereits bekannten ZIS-Zugangsdaten auch das ZIB-Portal genutzt werden. Ansprechpersonen, welche ausschließlich die ZIB-Einmeldung durchführen, werden für das ZIB-Portal freigeschaltet und erhalten die Zugangsdaten für die Erstanmeldung per E-Mail.
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