Titelbild für den Bereich Vertrauensdienste

Recht

Die Grundlage für die Anerkennung elektronischer Signaturen im österreichischen Recht wurde 1999 durch das Signaturgesetz (SigG) geschaffen. Österreich war damit das erste Land, das die Richtlinie 1999/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen („Signaturrichtlinie“) umsetzte.
Diese Rechtsvorschriften traten mit Ablauf des 30.06.2016 außer Kraft. Seither ist die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG („eIDAS-VO“), ABl. L 257 vom 28.08.2014, S. 73, anzuwenden. Auf der eIDAS-VO beruhen sowohl europäische Durchführungsrechtsakte als auch innerstaatliche Rechtsvorschriften (Signatur- und Vertrauensdienstegesetz, Signatur- und Vertrauensdiensteverordnung etc.).

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