Da die TNT Express (Austria) GmbH der Verpflichtung zur Entrichtung des Finanzierungsbeitrages nicht nachgekommen ist, hat die Post-Control-Kommission am 19.03.2018 einstimmig den unten zum Download bereitgestellten Bescheid nach § 34 Abs 9 und 13 iVm § 34a Abs 3 KommAustria-Gesetz (KOG) erlassen und die Entrichtung der quartalsweise fälligen, auf Ist-Umsätzen beruhenden Finanzierungsbeiträge für die Zeiträume vom 01.01.2012 bis 31.03.2012, vom 01.04.2012 bis 30.06.2012, vom 01.07.2012 bis 30.09.2012 und vom 01.10.2012 bis 31.12.2012 vorgeschrieben.
Abweisung nutzungsrechtlicher Feststellungsanträge (§ 58 TKG 2021) sowie eines Antrags auf Zuspruch von Kostenersatz
Zurück- und Abweisung eines Leitungsrechtsantrags
Zurück- und Abweisung eines Leitungsrechtsantrags
Zurückweisung eines Leitungsrechtsantrags