Die Telekom-Control-Kommission hat mit Bescheid vom 4.09.2017 gemäß §§ 5 f TKG 2003 iVm § 117 Abs 1 TKG 2003 einen Bescheid erlassen, mit dem das Bestehen eines Leitungsrechts im öffentlichen Gut festgestellt wird.
Der Bescheid steht unten zum Download bereit.
F 3/24 − Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
F 4/23 − Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
2025-0.773.955 – 40 - Österreichische Post AG
2025-0.773.955 – 39 - Österreichische Post AG