Die Telekom-Control-Kommission hat in der Sitzung am 08.04.2019 gemäß § 55 Abs 1 TKG 2003 im Verfahren F 7/16 betreffend die Zuteilung von Frequenzen im Bereich 3410 bis 3800 MHz einstimmig den unten zum Download bereitgestellten Bescheid beschlossen.
F 3/24 − Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
F 4/23 − Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
2025-0.773.955 – 40 - Österreichische Post AG
2025-0.773.955 – 39 - Österreichische Post AG