Mit dem gegenständlichen Bescheid der Telekom-Control-Kommission vom 20.02.2017 erfolgte die Genehmigung der Überlassung von Frequenznutzungsrechten im Bereich 3500 MHz von der NETcompany - WLAN Internet Provider GmbH an die GNK GmbH.
Der Bescheid ist untenstehend zum Download bereit.
Abweisung nutzungsrechtlicher Feststellungsanträge (§ 58 TKG 2021) sowie eines Antrags auf Zuspruch von Kostenersatz
Zurück- und Abweisung eines Leitungsrechtsantrags
Zurück- und Abweisung eines Leitungsrechtsantrags
Zurückweisung eines Leitungsrechtsantrags