Mit dem gegenständlichen Bescheid der Telekom-Control-Kommission vom 20.02.2017 erfolgte die Genehmigung der Überlassung von Frequenznutzungsrechten im Bereich 3500 MHz von der NETcompany - WLAN Internet Provider GmbH an die GNK GmbH.
Der Bescheid ist untenstehend zum Download bereit.
Leitungsrecht für einen Verteilerschrank, Abweisung eines Leitungsrechtsantrags (zwecks Aufstellung eines Licht- und Blitzschutzmasten) und Zurückweisung eines Standortrechtsantrags
F 7/25 − Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
F 5/25 − Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
Zurückweisung eines Schadenersatzbegehrens