Mit dem gegenständlichen Bescheid der Telekom-Control-Kommission vom 20.02.2017 erfolgte die Genehmigung der Überlassung von Frequenznutzungsrechten im Bereich 3500 MHz von der NETcompany - WLAN Internet Provider GmbH an die GNK GmbH.
Der Bescheid ist untenstehend zum Download bereit.
Abweisung eines Antrags auf Zuerkennung der Parteistellung sowie Zurückweisung eines Antrags auf Untersagung eines Mobilfunkstandortes
Einräumung eines Leitungsrechts für die Verlegung einer ca. 300 m langen Verrohrung
F 3/25 − Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
Leitungsrecht für LWL-Verrohrung unter einer Privatstraße