Mit dem gegenständlichen Bescheid der Telekom-Control-Kommission vom 20.02.2017 erfolgte die Genehmigung der Überlassung von Frequenznutzungsrechten im Bereich 3500 MHz von der NETcompany - WLAN Internet Provider GmbH an die GNK GmbH.
Der Bescheid ist untenstehend zum Download bereit.
F 16/23 − Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
M1.5/20 Berichtigungsbescheid
M 1.5/20 - Vorleistungsmarkt für Zugänge von hoher Qualität an festen Standorten
RDVF 22/25-10 − Leitungsrecht für LWL-Verrohrung unter einer Privatstraße